Zuletzt bearbeitet am 29. Januar 2025
Motivationen Bremens und der wendischen Städte vor dem Hintergrund regionaler und internationaler Ereignisse hinsichtlich der als Dankschreiben verfassten Aufnahmeurkunde
Es handelt sich hier um eine studentische Hausarbeit im Bachelorstudium aus dem WiSe 2017/18. Es mag sicher mittlerweile also viel aktuellere Arbeiten geben.
1. Einleitung
Der 3. August 1358 gilt aufgrund einer an diesem Tag ausgestellten Aufnahmeurkunde als Bremens Beitritt zur Hanse.[1] Anlässlich des 650-jährigen Jubiläums fand ab Juni 2008 eine Vortragsreihe zu diesem Thema statt.[2] Gefeiert wurde unter anderem vom 22. bis 24. August 2008 im Vegesacker Hafen mit Koggenparade und Koggenfest.[3] Doch der Beitritt Bremens zur Hanse mit der in Lübeck ausgestellten Aufnahmeurkunde lässt Fragen offen.[4] Denn ein derartiges Aufnahmeverfahren war in der frühen Entwicklungsphase der Hanse einzigartig.[5] Erst im 15. Jahrhundert gab es vermehrt Aufnahmen, besonders bei Städten aus dem niederrheinisch-suderseeischen Bereich.[6]
Die Stadt Bremen wurde bei der Versammlung am 3. August 1358 durch die Ratmänner Hinrich Doneldey und Bernd von Dettenhusen vertreten, die ihren „unendlichen Dank an die ehrbaren Herren Ratmänner der Seestädte … dafür, dass sie uns in Gnade wiederaufgenommen haben“[7] richten.[8] Die Form des Dankschreibens ist ebenfalls ungewöhnlich, wobei die Aufnahme auch an Bedingungen geknüpft ist.[9]
Diese sehen vor, dass Bremen den wendischen Städten Lübeck, Wismar, Rostock, Stralsund und Greifswald auf deren Aufforderung hin ein Schiff und 50 Mann zur Verteidigung des Öresunds zwischen Dänemark und Schweden stellen sollte. Bei einer Aufforderung durch Hamburg sollte Bremen zum Schutz der Elbe ein Schiff und 100 Bewaffnete stellen.[10] Auch sollte Bremen alle künftigen Beschlüsse der genannten Städte einhalten sowie mit keinen Orten Handel treiben, über die eine Blockade verhängt wurde, wobei Blockadebrecher mit dem Tod bestraft werden sollten.[11] Eine Blockade ist ein „Verbot der Einfuhr von Waren bestimmter Herkunft in das Land des Blockadegegners“[12] und wurde von der Hanse zur Druckausübung eingesetzt, um etwa erweiterte Privilegien zu erhalten.[13] Die Privilegien der Kaufleute im Ausland bestanden „einerseits aus politischen und rechtlichen Garantien für die Sicherheit von Personen und Gütern und andererseits aus Abgabenermäßigungen.“[14] Auch versprach Bremen ihre „in Anglia, in Norwegia et in Flandria“[15] erworbenen Privilegen nicht zum Schaden „de[s] gemeinen Kaufmann[s] von der deutschen Hanse des Heiligen Römischen Reiches“[16] zu nutzen, sonst sollten sie „von der Hanse der genannten Kaufleute … auf alle Zeiten ausgeschlossen sein.“[17]
Aufgrund Bremens selbstständigem Auftreten abseits der Hanse wurde die Stadt in der Forschung unter anderem als „eigensinnig“[18] oder als „kapriziöse Schwester mit Launen und skandalösen Seitensprüngen“[19] bezeichnet. Dabei scheint vergessen worden zu sein, dass die hansischen Zusammenschlüsse Interessengemeinschaften waren, denen Teilnehmer freiwillig beitreten konnten.[20] „Diese Freiwilligkeit … ist das Grundprinzip der Hanse im Mittelalter.“[21] Und doch zeigten sich die Bremer für die Aufnahme dankbar und akzeptierten alle Bedingungen, auch da sie „in jüngst vergangener Zeit außerhalb der Privilegien standen.“[22] Die an die Aufnahme geknüpften Bedingungen scheinen entgegen der erwähnten Freiwilligkeit zu laufen. Eine sich auf der Rückseite des Bremer Urkundenexemplars befindende Dorsalnotiz aus dem 15. Jahrhundert bewertet dies mit den Worten „Iste litere sunt contra nos“[23]. Wenn die Aufnahmeurkunde gegen Bremen war, warum besiegelte die Weserstadt das Schriftstück? Und warum waren Lübeck und die wendischen Städte, die bis dato kein Aufnahmeverfahren durchgeführt hatten, an der Ausstellung der Urkunde interessiert?[24]
Ausführlich betrachtet werden die Motive Bremens und der wendischen Städte vor dem Hintergrund regionaler und internationaler Ereignisse, die zum Entstehen der als Dankschreiben verfassten Aufnahmeurkunde in Lübeck am 3. August 1358 beigetragen haben könnten. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass die Aufnahmeurkunde Lübeck und den wendischen Städten als Beweis für eventuell zukünftige unsolidarische Handlungen Bremens gegenüber Beschlüssen der genannten Städte dienen sollte, auf die sich diese jederzeit berufen konnten. Die Bremer dagegen sahen sich aufgrund der geschwächten wirtschaftlichen Lage ihrer Stadt durch regionale Ereignisse um 1358 gezwungen, den in der Urkunde aufgeführten Bedingungen zuzustimmen, um an den hansischen Privilegien zu partizipieren und ihre Wirtschaft wiederaufzubauen.[25]
Zunächst werden allgemeine Informationen zur Hanse aufgeführt. Anschließend werden Vorkommnisse mit einbezogen und beleuchtet, die zu der Aufnahmeurkunde von 1358 beigetragen haben könnten. Dazu gehört die ausländische Politik der Hanse mit Beschlüssen von Blockaden durch die wendische Städtegruppe in Norwegen Ende des 13. Jahrhunderts sowie in Flandern Mitte des 14. Jahrhunderts. Darauffolgend werden Ereignisse Bremen betreffend analysiert, die zur Besiegelung der Aufnahmeurkunde beigetragen haben könnten. Dazu gehören die Erzbischofsfehde sowie der Pestausbruch von 1350 und die Hoyaer Fehde von 1351 bis 1359. In diesem Kontext wird auch der Rückgang des Bremer Fernhandels ab dem 13. Jahrhundert genauer betrachtet.
Als primäre Quelle liegt die Aufnahmeurkunde vom 3. August 1358 zugrunde.[26] Weiterhin wird auf ausgewählte Stücke der Hanserezess-Edition zurückgegriffen.[27] Die Rezesse „protokollierten … den Verlauf des Zusammentreffens der Ratssendeboten mit ihren jeweils unterschiedlichen Interessen.“[28] Rechtskräftig wurden die Beschlüsse erst nach ihrer Aufnahme in das jeweilige Stadtrecht.[29]
Weiterhin wird die Bremer Chronik herangezogen.[30] Sie wurde „aus einer lateinischen Geschichte der Erzbischöfe zu einer niederdeutschen Stadtchronik umgeformt“[31] Es findet sich hier nichts über Handelsbeziehungen Bremens zu den ausländischen Hanse-Kontoren in England oder Norwegen, auch wenn die Ereignisse um die Aufnahme Bremens von 1358 erwähnt werden.[32] In diesem Sinne scheint die „Hanse … eher [eine] untergeordnete Rolle in der bremischen Politik“[33] gespielt zu haben. Bei der Nutzung der Chronik hinsichtlich der Ereignisse um Bremens Aufnahme in die Hanse von 1358 müssen chronologische Ungereimtheiten beachtet werden. Diese stellen die Glaubwürdigkeit der Chronik in Frage und erschweren die zeitliche Einordnung.[34] Teilweise wurden betreffende Auszüge erst Anfang des 15. Jahrhunderts nachträglich eingefügt.[35] Das Hinzuziehen der Bremer Chronik ist dennoch unerlässlich, da trotz zeitlicher Differenzen davon ausgegangen werden kann, dass die „Verfasser der Stadtchronik über die grundlegenden Vorgänge bei der (Wieder-)Aufnahme von 1358 bestens Bescheid wussten“[36] Als unterstützendes Quellenmaterial dienen Urkunden und Beschlüsse der betreffenden Städte sowie ausländischen Herrscher.
2. Die Hanse
„[T]he Hanse was an organization of traders (traders speaking Low German and engaged in foreign trade) AND an organization of towns (up to 70 large and 100-130 smaller towns).”[37] Sie existierte mindestens 500 Jahre, etwa ab Mitte des 12. Jahrhunderts bis Mitte des 17. Jahrhunderts.[38] Die aktuelle Forschung geht davon aus, dass die Hanse eine Interessengemeinschaft ohne hierarchische Struktur war.[39] Unter „der Bezeichnung ‚gemene kopman‘ oder ‚communis mercator hanse Theutonice‘“[40] wurde der Zusammenschluss der deutschen Hansekaufleute im Ausland verstanden, wobei der jeweilige Kaufmann Mitglied in einer Hanse war und nicht die ganze Stadt.[41] Der hansische Wirtschafts- und Handelsraum lässt sich nicht auf einen Bereich begrenzen, auch wenn „[d]as Kerngebiet des Handels … vom West-Osthandel über die Kontore London-Brügge-Bergen-Novgorod bestimmt … war.“[42] Städte entlang dieser Achse wie Lübeck oder Hamburg hatten entsprechend großes Interesse an dem durch die Hanse vertretenen Handel.[43] Städte, die aufgrund ihrer Lage weniger in den hansischen Handel involviert waren, konnten temporär teilnehmen oder fernbleiben, wenn es aus politischen oder ökonomischen Gründen angemessener schien.[44]
2.1 Lübeck, die wendischen Städte und Hamburg
Zu der wendischen Städtegruppe gehörte „neben … Lübeck [,] Wismar und Rostock …, Stralsund, Greifswald sowie Anklam und Demmin …; auch Hamburg“.[45] Diese Städte hatten aufgrund ihrer geografischen Position und der Stärkung von Sonderbündnissen, wie dem Rostocker Landfrieden (Hamburg gehörte nicht dazu), lange „bevor der Hansetag von 1418 ih[nen] diese Rolle offiziell übertrug, die Führung der Hanse übernommen.“[46] Die Städte des Landfriedens bildeten später den harten Kern der Hanse.[47] Dazu mögen die gute Verkehrsanbindung unter anderem Lübecks an die Hauptachse des West-Osthandels sowie die Anbindungen an Absatzmärkte im Süden, Sachsen und Westfalen beigetragen haben.[48] Bedeutend für die hansischen Kaufleute waren Güter aus dem Ostseeraum, zu denen unter anderem Wachs und Pelze[49] sowie Holz und Getreide[50] gehörten. Lübeck wurde auch als „vorwärtstreibende Kraft der Hanse“[51] angesehen.[52] Eine enge Interessengemeinschaft sowie sich gegenseitig ergänzende Wirtschaft verband Lübeck mit Hamburg, wobei die Stadt an der Elbe aufgrund einer anderen und komplexeren wirtschaftlichen Struktur auch seine Eigenständigkeit erhielt. Während Lübecks Wirtschaft eher auf dem Fernhandel fußte, war Hamburg damals als „die Stadt des Bieres“[53] bekannt.
2.2 Bremen
Die geografische Lage an der Weser und ihre Verbindung zu anderen Flussläufen spielte für Bremen eine große Rolle für Handels- und Wirtschaftsbeziehungen sowohl für innerstädtische Belange als auch für den internationalen und hansischen Handel.[54] „Über die Weser konnten Bremer Bier, Holz und Sandstein aus dem Weserbergland sowie Tuche und Getreide aus Ostniedersachsen in das Gebiet der Nordsee exportiert und damit in den internationalen Handel eingespeist werden.“[55] Während der hansische Handel sich vermehrt auf der Ost-West-Achse abspielte, war Bremen aufgrund seiner Lage ein regionales Zentrum für die Binnenschifffahrt und verband über die Weser West- und Südostniedersachsen und den Nordseeraum.[56] Die Bremer waren ab der frühhansischen Zeit auch seit Beginn des 14. Jahrhunderts im Nordseebereich vertreten und agierten unter anderem auch in Flandern, England und Norwegen. Doch „überall war der bremische Handel nur von untergeordneter … Bedeutung.“[57]
3. Die Blockaden der Hanse im Ausland
Seit Bildung der Städtehanse Mitte des 14. Jahrhunderts wurde auf den Hansetagen unter der Leitung Lübecks über Beschlüsse wie die Verhansung einer Stadt, Urteile und Weisungen oder Krieg, Frieden oder Handelsblockaden und deren Aufhebung entschieden.[58] Die freiwillige Vereinigung gab der Hanse eine besondere Stärke, da sie „weder politisch noch rechtlich … angreifbar“[59] war. Sie war aber keine Organisation, die Personal zu militärischen Zwecken nutzen konnte. Dennoch konnte die Hanse dies aufbringen, um ihre wirtschaftlichen Ziele durchzusetzen.[60] Zu den angewandten Mitteln gehörte die Blockade, die im Inneren unter den teilnehmenden Städten wie im Äußeren gegenüber ausländischen Herrschern eingesetzt werden konnte.[61]
3.1 Norwegen
Norwegen war bereits im 13. Jahrhundert einmal durch den Trockenfischexport in Bergen sowie den Heringsexport in Bohuslen ein Handelsgebiet von internationaler Bedeutung. Für Bremen war im 13. Jahrhundert die Heringsfischerei in Bohuslen wichtiger als der Handel mit Trockenfisch in Bergen.[62] Lübische Kaufleute können spätestens ab 1237 in Bergen nachgewiesen werden. In den darauffolgenden Jahren fanden sich auch Kaufleute aus anderen wendischen Städten ein.[63]
3.1.1 Die Kontakte nach Norwegen vor 1284/85
Erstmalig erhielten Lübeck und andere Seestädte 1278 ein Handelsprivileg von König Magnus VI. Håkonsson.[64] 1279 baten die Bremer Norwegen ebenfalls um Vorrechte, die ihnen gewährt wurden.[65] Sie wollten sich „in Norwegen nicht in zu große Abhängigkeit von Lübeck begeben“.[66] Diese Eigenständigkeit gründete sich nicht auf Ablehnung gegenüber der Hanse, sondern auf unterschiedliche wirtschaftliche Interessen, die sich bei Bremen auf den küstenfernen Binnenhandel konzentrierten und weniger auf den Ost-West-Verkehr.[67] Aber in Norwegen waren Kaufleute aus Bremen und den wendischen Städte vertreten. Beide fuhren Fisch und Getreide aus, wobei Lübeck vermehrt mit Trockenfisch aus Bergen handelte und die Bremer sowie Kaufleute aus Rostock, Stralsund und Greifswald mit Hering aus Bohuslen. „[Sie] trennten in Norwegen [also] keine unterschiedlichen Handelsinteressen“, und auch die jeweiligen Privilegien waren nicht sehr verschieden.[68]
Die Beziehungen Bremens zu Norwegen sind zudem früher als die von Lübeck und der anderen Seestädte nachweisbar. Bereits im 11. Jahrhundert gab es Missionsreisen von Bremern nach Norwegen.[69] Bei einer späteren Bitte des Erzbischofs Giselbert an Norwegen wurden die alten Beziehungen erwähnt, wobei die Bremer davon ausgingen, dass diese in Norwegen bekannt waren.[70] Die alten Beziehungen hätten den Neid der seit Anfang des 13. Jahrhunderts auf Expansion ausgerichteten Ostseestädte auf sich gezogen haben können.[71] Die Bremer hingegen könnten ihre auf eben jenen älteren Beziehungen zu Norwegen basierende Vorzugsstellung als gefährdet angesehen haben, wobei Lübeck und die wendischen Städte spätere Alleingänge Bremens bei Verhandlungen von Privilegien unterbinden wollten.[72] Falls die Vertreter Lübecks und der wendischen Städte sich 1358 an Bremens Eigenständigkeit in Norwegen abseits der hansischen Privilegien erinnerten, hätte sich dies in der Aufnahmeurkunde durch die an Bremen gerichtete Bedingung den hansischen Kaufleuten im Ausland durch eigene dort erworbene Privilegien nicht zu schaden manifestiert.[73]
3.1.2 Die Handelsblockade von 1284/85
Anfang 1284 beratschlagten in Wismar die unter dem Rostocker Landfriedensbündnis zusammengeschlossenen Städte Lübeck, Wismar, Rostock, Stralsund, Greifswald, Stettin, Demmin und Anklam über eine Handelsblockade gegen Norwegen.[74] Sie wollten Druck auf König Erik II. Magnusson ausüben, denn dieser hatte die fremdenfreundliche Politik seiner Vorgänger aufgehoben, die den deutschen Kaufleuten dieselben Rechte wie den norwegischen Kaufleuten eingeräumt hatte.[75] Dadurch konnten die deutschen Kaufleute die einheimischen Bauern vom Markt verdrängen, so dass Norwegen von deutschen Getreideimporten abhängig geworden war.[76] „Im 13. und 14. Jahrhundert waren es vor allem die nordwestlichen Gebiete Deutschlands, u. a. die Mark und Pommern, die Getreide nach Norwegen … exportierten.“[77]
Die Handelsblockade war erfolgreich. 1285 wurde ein durch Schweden vermittelter Friede geschlossen.[78] Hamburg und Kiel hatten sich noch 1284 der Blockade angeschlossen.[79] Auch Bremen wurde im Winter 1283/84 kontaktiert.[80] Aufgrund eigener Handelskontakte nach Norwegen konnte die Weserstadt als Blockadebrecher mit Getreidelieferungen aus dem Braunschweiger Hinterland fungieren.[81] Daher wurde Bremen 1284 ein Handels- und Verkehrsverbot mit den im Rostocker Landfrieden zusammengeschlossenen Städten angedroht, sollte es seine Mitwirkung verweigern, was dann auch geschah.[82] Im August 1285 erfolgte diesbezüglich der Beschluss in Wismar.[83] Dieser Abbruch der Handelsbeziehungen wurde in der älteren Forschung mit dem in der Aufnahmeurkunde erwähnten Hanseausschluss gleichgesetzt.[84] Jedoch besaßen die Bremer in Norwegen eigene Vorrechte abseits der hansischen Privilegien.[85] Der Ausschluss bezog sich nur auf die Städte des Rostocker Landfriedens, welche die Blockade initiiert hatten.[86] Ob Bremens Verhalten hier als Treuebruch angesehen werden konnte, ist fraglich.[87] Die Quellen sprechen bezüglich der norwegischen Ereignisse von 1284/85 nicht von der Hanse, sondern von den „civitatum maritimarum“[88] und den „consules maritimi“[89], also von den Seestädten und den Ratsherren der Seestädte, die sich aus den Städten des Rostocker Landfriedens zusammensetzten.[90] Bremen war nicht Teil dieses Bundes und hatte dementsprechend den Seestädten gegenüber keinerlei Verpflichtung.[91] Aber die Weserstadt handelte mit den Städten dieses Bündnisses. Im Falle Norwegens hatte sich die Stadt an der Weser jedoch trotz des Handels- und Verkehrsverbots seitens Lübeck und der wendischen Städte gegen eine Mitwirkung entschieden, was darauf schließen lässt, dass die wirtschaftlichen Interessen Bremens mehr bei einem Handel in Norwegen lagen.[92]
Neue Privilegien wurden am 6. Juli 1294 durch König Erich und Herzog Håkon von Norwegen an Bremen sowie Lübeck und die wendischen Städte ausgestellt.[93] Bremen stand während der Blockade auf Seiten Norwegens, und hatte sich 1288 noch seine alten Privilegien bestätigen lassen.[94] In Anbetracht der deutlichen Abgrenzung Bremens zu Lübeck und den wendischen Städten bezüglich dem Erwerb von Privilegien in Norwegen, kann davon ausgegangen werden, dass die genannten Städte ein Interesse daran hatten die Eigenständigkeit Bremens im Ausland zukünftig zu unterbinden.[95] Die Bedingungen der Aufnahmeurkunde von 1358 führen an, dass die Bremer die eigenen Privilegien nur nutzen durften, wenn sie den wirtschaftlichen Interessen der wendischen Städte nicht schadeten.[96] Im Zuge dieser Verpflichtung hätten die Bremer nur auf ihre den hansischen unterlegenen Privilegien zurückgreifen können, wobei in diesem Fall der eigene Erwerb von Vorrechten sinnlos gewesen wäre, und eine Teilhabe an den hansischen Privilegien vorteilhafter.[97] Auch die Befolgung aller Beschlüsse der Hansetage sowie die Bestrafung der Blockadebrecher sind in der Aufnahmeurkunde genannte Bedingungen, die im Zusammenhang mit der Eigenständigkeit Bremens bei der Norwegenkrise betrachtet werden können.[98] Es ist daher anzunehmen, dass Lübeck und die wendischen Städte mit der Aufnahmeurkunde von 1358 den unbedingten Beistand Bremens bei zukünftigen gemeinschaftlichen Aktionen sichern sowie die bremische Eigenständigkeit unterbinden wollten, wobei sie sich auf die Urkunde jederzeit und bei eventueller Zuwiderhandlung beziehen konnten.[99]
3.2 Flandern
Niederdeutsche Kaufleute aus Bremen, Lübeck, Hamburg, Köln und anderen Städten sind ab Ende des 13. Jahrhunderts in Flandern belegt.[100] Nachdem Gräfin Margarethe von Flandern den deutschen Kaufleuten viele Privilegien ausgestellt hatte, erfuhr Brügge ab den 1250er Jahren einen wirtschaftlichen Aufschwung, wobei man die Stadt als „Weltmarkt des Westens“[101] bezeichnete. Von Tuchen aus England über Vieh aus Holland wurde mit vielen Gütern gehandelt. Die Kaufleute der wendischen Städte brachten dabei Waren aus dem Osten wie Pelze, Wachs und Asche.[102] Für Bremen war insbesondere der Import von Bier und Schmiedewaren nach Flandern wichtig.[103] Interesse am Flandernhandel lässt sich an der Gegenurkunde ausmachen, die Bremen für Gräfin Margarethe von Flandern ausstellte, und mit der die von ihr genehmigten Privilegien rechtskräftig wurden.[104] Konflikte zwischen der Hanse und Flandern gab es bereits vor dem 1358 beschlossenen Handelsboykott. 1280 und 1307 erfolgte eine Stapelverlegung von Brügge nach Aardenburg, wobei Brügge wirtschaftlich darunter litt und in Verhandlungen große Zugeständnisse an die hansischen Kaufleute machte.[105] Die Bremer werden in der Überlieferung der Stapelverlegungen nicht genannt, weil wohl kein Interesse an einer Beteiligung vorhanden war. Dies könnte auf einen zurückgehenden Bremer Handel in Flandern zurückzuführen sein.[106]
3.2.1 Die Handelsblockade gegen Flandern 1358
Ein Konflikt in Flandern, der sowohl Bremen als auch die wendischen Städte betraf, sollte am 20. Januar 1358 auf dem Hansetag in Lübeck besprochen werden. Die Stadt Brügge „erhob neue Handelsabgaben [wodurch] die Münzverschlechterung … zu Preissteigerungen durch die Wirte, Makler und Transportunternehmer [führte].“[107] Die neuen Vorschriften wurden von den deutschen Kaufleuten als Verletzung der erteilten Privilegien angesehen, denn Brügge war für die meisten Hansestädte ein wichtiger Handelsort. Daher wurden seitens Lübeck starke Maßnahmen zur Beseitigung der Probleme in Flandern gefordert.[108] Es wurde beschlossen, dass „kein Bürger und niemand aus der deutschen Hanse … nach Flandern fahren“[109] soll „na desseme daghe sunte Philippi unde Jacobi“.[110] Die Flandernblockade sollte am 1. Mai 1358 starten.[111] Man warb um große Beteiligung, damit das geplante Unternehmen gelang.[112] Bei dem Beschluss wurden auch Sanktionen für Blockadebrecher angekündigt. So wurden „die Stadträte … [unter anderem verpflichtet] einen jeden Blockadebrecher zu richten“.[113] Auffällig ist die geringe zeitliche Distanz des Beschlusses vom 20. Januar 1358 zu Bremens Aufnahme in die Hanse vom 3. August 1358. Dies lässt vermuten, dass es einen Zusammenhang zwischen beiden Ereignissen gegeben haben könnte.
3.2.2 Die „vorbodene“ Flandernfahrt des Bremers Tidemann Nanning
„In der vastene do segelde Tideman Nanningk, … ene vorbodene reise in Vlanderen“[114], heißt es in der Bremer Chronik. Die Fastenzeit begann 1358 am 14. Februar und dürfte bis März gedauert haben.[115] Der Bremer Bürger Tidemann Nanning fuhr in dieser Zeit aus unbekannten Gründen nach Flandern.[116] Chronologisch betrachtet gab es keine Beanstandung an seiner Fahrt. Unwahrscheinlich ist auch, dass sich alle Kaufleute an den Beschluss hielten. Nimweger Bürger fuhren auch nach Flandern und wurden nicht bestraft.[117] Und doch wird in der Bremer Chronik die verbotene Flandernfahrt Nannings mit einer in den Quellen nicht nachweisbaren Vorladung nach Lübeck[118] und einem vor 1358 erfolgten Hanseausschluss[119] in Verbindung gebracht.
„…do gingen se tosamende uppe dat radthus unde wurden des eens, queme Tideman vorgescreven wedder to Bremen, se wolden dat richten an syn liff.“[120], wird in der Chronik die Reaktion des Bremer Rates auf das Verhalten Nannings beschrieben. Die Stadt Bremen handelte den Beschlüssen des Hansetags vom 20. Januar 1358 entsprechend vorbildlich, und wollte Nanning zum Tode verurteilen.[121] Nanning war jedoch mit seiner Familie geflüchtet, woraufhin der Rat sie ächten ließ.[122] Die Glaubwürdigkeit der Bremer Chronik kann wegen zeitlicher Ungereimtheiten und nachträglich erfolgten Einschüben zu den Ereignissen um 1358 in Zweifel gezogen werden.[123] „Die Verfasser der Chronik [Gert Rinesberch, Herbort Schene, Johann Hemeling sowie Hemelings Schreiber] stehen dem Rat nahe oder sind selbst Ratsherren“[124]. Demnach stellen die Chronikeinträge wahrscheinlich die Interessen des Bremer Rates dar.[125] „[D]ie Ratspartei um 1400, der Schene und Hemeling nahe standen… [waren gegenüber d]er Hanse und den Interessen Lübecks und Hamburgs … distanziert.“[126] Im Bremer Rat befanden sich aber auch Kaufleute der bürgerlichen Oberschicht, die sich für die wirtschaftlichen Interessen der Stadt einsetzten.[127] Da man in Bremen um 1358 aufgrund bestimmter regionaler Ereignisse (auf die noch eingegangen wird) wirtschaftliche Probleme hatte, ist es möglich, dass die Chronik-Einträge um Nannings Flandernfahrt den Anweisungen der Hanse vom 20. Januar 1358 entsprechend dargestellt wurden, um Sanktionsmaßnahmen zu vermeiden und eine Teilhabe an den wirtschaftlichen Vorteilen nicht zu verlieren bzw. zu erhalten.[128]
Hier kann eine Verbindung zu der Aufnahmeurkunde vom 3. August 1358 gezogen werden. „Weiterhin wollen wir alle Entscheidungen … befolgen. Wenn einer unserer Bürger es wagen sollte, mit seinen Schiffen und Waren Orte anzulaufen, über die von den Ratmännern und den genannten Kaufleuten Blockade verhängt wurde, und so gegen die Entscheidungen verstößt, so soll er seine Güter und sein Leben verlieren.“[129], heißt es dort. Der Bremer Rat handelte also mit den in der Chronik genannten Sanktionsmaßnahmen gegen Nanning nicht nur entsprechend des Beschlusses vom 20. Januar 1358, sondern auch im Sinne der später ausgestellten Aufnahmeurkunde vom 3. August 1358.[130] Allerdings gibt es keine weiteren Hinweise auf einen Hanseausschluss wegen der verbotenen Flandernfahrt.[131]
Eine Verhansung wäre insofern unlogisch, da die Stadt Bremen entsprechend der von Lübeck und den wendischen Städten vorgegebenen Sanktionsmaßnahmen gehandelt hatte.[132] Dennoch könnten sich die in der Aufnahmeurkunde genannten Bedingungen auf die angeblich verbotene Flandernfahrt Nannings beziehen, da die Bestrafung von Blockadebrechern und die Einhaltung aller Beschlüsse der Hansetage angeführt sind.[133] Diese Bedingungen können als Vorsorge seitens Lübeck und der wendischen Städte betrachtet werden, denen die Fahrt des Bremers Nanning nach Flandern eventuell nicht entgangen war, und die zukünftig ein ihren Beschlüssen zuwiderlaufendes Verhalten Bremens verhindern wollten.[134] Die Verfasser der Bremer Chronik dagegen hielten ihr vorbildliches Verhalten im Sinne Lübecks und der wendischen Städte fest, um nicht von hansischen Privilegien ausgeschlossen zu werden oder um ihre Stellung innerhalb der Hanse zu bekräftigen.[135]
3.2.3 Die flandrische Blockade als Machtdemonstration der Hanse
Eine Blockade ist nur erfolgreich, wenn alle Beteiligten die Bedingungen einhalten.[136] Die in Lübeck am 20. Januar 1358 festgelegten Sanktionen von Blockadebrechern, dienten als Abschreckung und sollten die Macht der sich etablierenden Hanse demonstrieren.[137] Bei diesem Beschluss wurde erstmals von „der Dudeschen hense“[138] gesprochen, wobei damit die Flandernblockade als erste, groß angelegte Aktion der unter diesem Namen neu entstandenen „deutschen Hanse“ bezeichnet werden könnte.[139] Im Zusammenhang mit dem angeblichen Bremer Blockadebrecher Tidemann Nanning hätten Lübeck und die wendischen Städte mit der Aufnahmeurkunde vom 3. August 1358 und den dort genannten Bedingungen unter dem neuen Begriff „deutsche Hanse“ ein Exempel an der Weserstadt statuiert.[140] Die Handelsblockade demonstrierte dabei zum einen die Macht der deutschen Hanse in Flandern.[141] Zum anderen wurde an Bremen das Vorgehen der Hanse gegenüber Blockadebrechern und Städten gezeigt, die sich nicht solidarisch gegenüber den Beschlüssen der Hansetage zeigten.[142]
Im Verlauf des 14. Jahrhunderts veränderten sich die Zusammenschlüsse der Kaufleute zu einem „übergeordnete[n] … Zusammenschluss der Hansestädte.“[143] Durch die Umformung zur Städtehanse sollten Eigenmächtigkeiten der Mitgliedsstädte unterbunden werden.[144] In diesem Zusammenhang könnte das Aufnahmeverfahren Bremens vom 3. August 1358 tatsächlich als Machtdemonstration der neu entstandenen deutschen Hanse dienen, die sich in der Öffentlichkeit präsentieren und ihre neue Daseinsform legitimieren wollte.[145] Diese Idee scheint schlüssig, „[d]och war das Jahr 1358 nicht die Geburtsstunde der ‚deutschen Hanse‘; geboren war lediglich der Gedanke, dass man ein gemeinsames Interesse haben könnte, und das Wort, welches diesen Gedanken umschrieb.“[146] Die Wahl des gemeinsamen Namens sollte innere Geschlossenheit betonen und den Druck nach außen verstärken.[147]
Die Form des ungewöhnlichen Dankschreibens der Aufnahmeurkunde kann daher eine Machtdemonstration, nicht der neu entstandenen deutschen Hanse, sondern der zur Blockade zusammengeschlossenen Städte darstellen, die auch untereinander über vorteilhafte Privilegien verfügten, die sie Handelspartnern bei unsolidarischem Verhalten jederzeit entziehen konnten.[148] Auch könnte durch das Dankschreiben die Reue der verhansten Bremer dargestellt worden sein, die mit „unendliche[m] Dank“[149] wieder als fügsames Mitglied an den hansischen wirtschaftlichen Vorteilen partizipieren wollten.[150] In diesem Kontext wird die Aufnahmeurkunde von 1358 zu einem Exempel statuierenden Druckmittel Lübecks und der wendischen Städte, um sich gegen spätere Auflehnung oder unsolidarisches Verhalten der Weserstadt absichern zu können.[151]
4. Die Ereignisse in und um Bremen von 1350 bis 1359
„…dar quam Bremen van ute der Hensze unde unse kopman unde de gancze stadt vorarmede darvan…“[152] Die Bremer Chronik stellt die Folgen des nicht nachweisbaren Hanseausschlusses sehr negativ dar: Verarmung der Stadt, verfallene Grundstücke und Straßen.[153] Die Zeitangaben bezüglich des nicht belegbaren Hanseausschlusses sind widersprüchlich, wobei von einer dreijährigen Verhansung berichtet wird.[154] Falls tatsächlich die verbotene Flandernfahrt Nannings Anlass einer Verhansung gewesen wäre, hätte diese nur wenige Monate gedauert. Eine Verarmung der Stadt in den beschriebenen Ausmaßen scheint in diesem Zeitraum unwahrscheinlich. Doch auch im Falle einer dreijährigen Verhansung ist das dargestellte „Schreckensszenario“[155] fragwürdig. Die Verarmung der Bürger und die städtischen Verfallserscheinungen sind eher mit anderen Ereignissen wie dem Pestausbruch und der Erzbischofsfehde von 1350 sowie der Hoyaer Fehde von 1351 bis 1359 in Verbindung zu bringen.[156]
4.1 Der Pestausbruch und die Erzbischofsfehde von 1350
„unde desselven dages do weren bynnen Bremen van pestilencien wegene wol bi twen hundert doden …“[157] weiß die Bremer Chronik aus dem Jahr 1350 zu berichten. Die Pest ist eine „epidemisch auftretende, mit hohem Fieber und eitrigen Entzündungen verbundene ansteckende Krankheit…“[158] Sie breitete sich in Mitteleuropa am stärksten in den Jahren 1349 und 1350 aus. Aufgrund der innerhalb kurzer Zeit hohen Menschenverluste sprach man „vom Großen Sterben“[159]. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Pest in Bremen 1350 aufgrund ihres plötzlichen Auftretens als Katastrophe empfunden wurde.[160] Bisher wurde ein auf der Pest beruhender Bevölkerungsverlust Bremens von etwa einem Drittel[161] oder auch 50 bis 70 Prozent angegeben.[162] Die hohe Zahl der Toten kann jedoch nicht als Feststellung betrachtet werden, da es keine entsprechenden Berechnungen gab, wobei auch der Ausbruch sowie der schlimmste Tag mit angeblich 200 Toten nicht genau datiert werden kann.[163]
In die Zeit des Pestausbruchs in Bremen fällt die Erzbischofsfehde zwischen Moritz von Oldenburg und Gottfried von Arnsberg.[164] Der Streit um die Nachfolge von Erzbischof Otto I. begann bereits 1348 und mündete 1350 in kriegerische Auseinandersetzungen.[165] Moritz von Oldenburg sammelte seine Truppen und zog mit etwa 900 Mann gegen Bremen.[166] Die durch die Pest geschwächte Stadt nahm am 13. Juli 1350 einen Waffenstillstand an.[167] Am 12. September 1350 wurde ein Bündnis zwischen Moritz und Bremen geschlossen.[168] Der Tag mit den meisten Pesttoten fällt in der Bremer Chronik auf den Tag des Krieges. Hier zeigen sich lehrhafte Tendenzen der Chronikschreiber, welche die Pest als Strafe beschreiben.[169] Die Epidemie wurde im Zusammenhang mit dem Sieg Moritz von Oldenburg als Gottesurteil aufgrund falschen Verhaltens angesehen und bekam so eine moralische Konnotation.[170] Nach der Einigung blieb Gottfried von Arnsberg mit seinem Namen Erzbischof, wobei die Macht bei Moritz von Oldenburg als Vormund des Erzstiftes lag.[171] Während der Erzbischofsfehde und dem Pestausbruch von 1350 verlor der bremische Handel enorme Bewegungsfreiheit, was wirtschaftliche Nachteile mit sich brachte.[172]
4.2 Die Hoyaer Fehde von 1351 bis 1359
Nach der angeblich verbotenen Flandernfahrt Nannings Anfang 1358 wurden die Bremer im Juni 1358 laut Chronik nach Lübeck geladen.[173] Diese Fahrt wurde nicht angetreten, wegen „grotes orloges unde vorderfflikes schaden“[174], sowie die Gefangennahme vieler Ratsherren bei der Niederlage gegen den Grafen Gerd von Hoya bei der Schlacht an der Aller.[175] Grund für den Streit war die Einwanderung vieler Leibeigener des Grafen aus dem ländlichen Umland in die Stadt Bremen.[176] Das Ende der Streitigkeiten fällt auf den 30. April 1359.[177]
Der Bremer Rat wandte sich laut Chronik bezüglich eines Auslösegeldes für die bei der Schlacht an der Aller gefangengenommenen Bremer Ratsherren an die städtischen Kaufleute.[178] „do wolde de koepman unde de meinheit wedder in de Hense … unde drungen den rad so sere“[179] heißt es in der Chronik. Demzufolge wäre die Aufnahme zur Hanse am 3. August 1358 auf Drängen der Bremer Kaufleute und Bürger erfolgt, die ihre wirtschaftliche Lage aufgrund der vom Rat zur Auslösung der Gefangenen eingeführten Schosszahlung als gefährdet ansahen.[180] Hier finden sich chronologische Widersprüche. Das Ende der Hoyaer Fehde fällt belegbar in das Jahr 1359, die Aufnahmeurkunde wurde bereits am 3. August 1358 ausgestellt.[181] Die Glaubwürdigkeit der Chronik muss hinsichtlich dieser Aussagen bezweifelt werden. Ein Interessengegensatz zwischen den die Bürgerschaft anführenden Kaufleuten und den seit der Vertreibung der Geschlechter von 1304 überwiegend aus der bürgerlichen Oberschicht zusammengesetzten Rat, der somit dann auch die Kaufmannschaft präsentierte, ist ebenso unwahrscheinlich.[182]
Die in der Bremer Chronik angesprochene Verarmung der Stadt als Folge auf die nicht nachweisbare Verhansung scheint sich somit als „unmittelbare Folge der katastrophalen Trias aus Erzbischofsfehde, Pest und Hoyaer Fehde“[183] zu zeigen. Es ist möglich, dass die Bremer sich mit der ungewöhnlichen Aufnahmeurkunde in Form eines Dankschreibens an den hansischen Privilegien Lübecks und der wendischen Städte beteiligen wollten, um ihre durch die Pest, die Erzbischofsfehde sowie die Hoyaer Fehde negativ beeinflusste Wirtschaft wieder aufbauen zu können.[184]
4.3 Die Konkurrenz durch die Hanse im Ausland
Neben den erwähnten regionalen Ereignissen gab es auch internationale Entwicklungen, die in Verbindung mit Bremens Aufnahme in die Hanse von 1358 stehen könnten. Die Bremer waren in der Vergangenheit in Norwegen mit vorteilhaften Privilegien abseits der Hanse ausgestattet und genossen sozusagen eine Sonderstellung.[185] Diese privilegierte Stellung der Bremer neben der Hanse veränderte sich insbesondere in den Jahrzehnten vor 1358.[186] Am 9. September 1343 verlieh König Magnus von Norwegen und Schweden den wendischen Seestädten „Lybek, Hamborgh, Wismaria, Roztok, Stralesund et Gripisvald“[187] ein vorteilhaftes Privileg, das unter anderem den Zoll der Einfuhr nach Norwegen zugunsten der genannten Städte beschränkte.[188] Die Bremer wurden hier nicht genannt und hatten daher keine Anteile an diesem Privileg. Am 12. April 1346 und am 26. April 1346 wandten sich die Bremer an König Magnus Erichsson von Schweden und Norwegen und baten um die Gewährung der Privilegien unter König Magnus von Norwegen am 7. August 1279.[189] Bremen wollte seine alten Handelsbeziehungen nach Norwegen reaktivieren. Der König gewährte die Bitte am 13. Januar 1348 für die Zeit seiner Regierung.[190] Die Bremer wurden nicht in die hansischen Privilegien der wendischen Städte einbezogen, sondern mussten sich selbst um Vorrechte bemühen.[191]
Auch an anderen ausländischen Kontoren, wie etwa in England, wurde Bremens Rolle immer geringer. „Während der Frühzeit der ‚deutschen Hanse‘ im 13. Jahrhundert ist zu erkennen, dass die Bremer eine nicht ganz unbedeutende Rolle im Englandhandel spielten.“[192] Allerdings ließ der Bremer Fernhandel bereits seit Ende des 13. Jahrhunderts nach.[193] Die Expansion der Hanse unter Lübeck und den wendischen Städten im 14. Jahrhundert in den wichtigsten nordeuropäischen Handelszentren könnte auf einen „relative[n] Bedeutungsverlust des Bremer Fernhandels“[194] hindeuten.
Um nun den bestmöglichen wirtschaftlichen Erfolg (auch nach den erwähnten regionalen Ereignissen) erzielen zu können, musste Bremen sich an den hansischen Privilegien beteiligen. Bis 1358 hatte die Weserstadt daher nach dem Prinzip der Freiwilligkeit auch im eigenen opportunistischen Interesse gehandelt, und sich je nach Interesse an den hansischen Beschlüssen beteiligt oder nicht.[195] Da sich in der Mitte des 14. Jahrhunderts die Kaufmannshanse zur Städtehanse wandelte, war eine derartige Politik nicht mehr vorteilhaft.[196] „Eine Einigung mit der Hanse lag somit im wohlverstandenen eigenen Interesse Bremens und sie war unter den gegebenen Umständen wohl ohne realistische Alternative“[197], wobei die in der Aufnahmeurkunde aufgeführten Bedingungen von Bremen angenommen wurden.[198] Es ist wahrscheinlich, dass die Stadt an der Weser die Urkunde auch aufgrund nachlassender und nachteiliger Handelsbeziehungen im Ausland besiegelte, um nach den Ereignissen in und um Bremen von 1350 bis 1359 die Wirtschaft durch Teilhabe an den hansischen Privilegien wiederherstellen und vorantreiben zu können.[199]
5. Fazit
Es wurden die dem ungewöhnlichen Beitritt Bremens zur Hanse mit der als Dankschreiben verfassten Aufnahmeurkunde vom 3. August 1358 in Lübeck zugrundeliegenden Motivationen sowie die damit zusammenhängenden regionalen und internationalen Ereignisse erörtert. Die Urkunde diente Lübeck und den wendischen Städten dabei als Beleg, sollte Bremen sich zukünftig unsolidarisch gegenüber ihren Beschlüssen zeigen, oder die in der Aufnahmeurkunde aufgeführten Bedingungen nicht beachten.[200] Die Bremer hingegen besiegelten die als Dankschreiben verfasste Urkunde, da sie aufgrund regionaler Ereignisse um 1358 wirtschaftlich geschwächt waren, und an den hansischen Privilegien teilhaben wollten, um die Wirtschaft der Stadt wieder aufzubauen und vorantreiben zu können.[201]
Um eine Einordnung des Themas in den aktuellen Forschungsstand zu ermöglichen, wurden zunächst Merkmale und Aktionsmittel der Hanse aufgeführt sowie die Rolle der wendischen Städte und Bremens im hansischen Handel erläutert. Daraufhin wurden zwei Ereignisse an ausländischen Handelszentren der Hanse in Norwegen und Flandern aufgeführt und konkret betrachtet, bei denen das Druckmittel der Blockade angewandt wurde.
Zunächst wurde aufgezeigt, dass die Bremen in Norwegen ältere Handelsbeziehungen besaßen als die wendischen Städte, und dadurch auch eigene Privilegien. Die in der Aufnahmeurkunde von 1358 aufgeführte an Bremen gerichtete Bedingung mit eigenen ausländischen Privilegien den hansischen Kaufleuten nicht zu schaden, könnte darauf bezogen werden. Eigene Privilegien wurden für Bremen dadurch wertlos, und es war daher vorteilhafter an den hansischen Privilegien zu partizipieren.
Des Weiteren wurde auf die durch die Städte des Rostocker Landfriedens initiierte Handelsblockade in Norwegen von 1284/85 eingegangen, bei der die Stadt Bremen nicht mitwirkte, sondern auf Norwegens Seite stand. Bremen war kein Mitglied des Rostocker Landfriedenbündnisses und somit nicht zur Beihilfe verpflichtet. Und doch wurde die Stadt 1285 mit einem Handels- und Verkehrsverbot in den die Blockade haltenden Städten belegt. Laut den Bedingungen der Aufnahmeurkunde von 1358 sollte Bremen zukünftig alle Beschlüsse der Hansetage einhalten, Blockadebrecher der Stadt bestrafen sowie bei Zuwiderhandlung von den hansischen Privilegien ausgeschlossen werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass Lübeck und die wendischen Städte auf diese Weise unsolidarisches Verhalten Bremens, wie im Falle der Norwegenblockade von 1284/85, vermeiden wollten. Mit der Urkunde wurde ein Schriftstück geschaffen, auf dass man sich jederzeit berufen konnte.
Darauffolgend wurde die auf dem Hansetag vom 20. Januar 1385 in Wismar von den wendischen Städten beschlossene Handelsblockade gegen Flandern analysiert. Der Bremer Bürger Tidemann Nanning fuhr vor dem Beginn der angekündigten Blockade trotzdem nach Flandern. In diesem Zusammenhang scheint eine Eindämmung unsolidarischer Handlungen der Stadt Bremen und ihrer Bürger gegenüber den Beschlüssen und Aktionen der wendischen Städte durch die in der Aufnahmeurkunde genannten Bedingungen wahrscheinlich. In der Urkunde werden harte Sanktionsmaßnahmen gegen Blockadebrecher sowie das zukünftige Einhalten der Beschlüsse der Hansetage von Bremen gefordert.
Des Weiteren wurde aufgezeigt, dass Lübeck und die wendischen Städte mit den in der Aufnahmeurkunde aufgeführten Bedingungen ein Exempel an Bremen statuieren wollten. Die Stadt an der Weser nahm dabei die Bedingungen mit entsprechendem Dank an. Es wurde dargestellt, dass 1358 nicht das Geburtsjahr der „deutschen Hanse“ war, sondern die zusammengeschlossenen Städte sich erstmals eines gemeinsamen Namens bedienten, der Geschlossenheit bei nach innen als auch bei nach außen gerichteten Aktionen demonstrieren sollte.
Anschließend wurden Ereignisse in und um Bremen aus den Jahren 1350 bis 1359 genauer betrachtet, die in Verbindung mit der Aufnahmeurkunde von 1358 gestanden haben könnten. Genauer analysiert wurden der Pestausbruch und die Erzbischofsfehde von 1350, wobei die negativen wirtschaftlichen Folgen für die Stadt dargestellt wurden. Auch die Hoyaer Fehde von 1351 bis 1359 wurde in diesem Kontext genauer betrachtet sowie die wirtschaftlichen Interessen des Bremer Rates aufgezeigt, der zwar nicht im Einklang mit den Interessen Lübecks und der wendischen Städte stand, sich jedoch für die Wirtschaft Bremens einsetzte. Dementsprechend hat die Stadt Bremen die als Dankschreiben verfasste Urkunde mit ihren Bedingungen akzeptiert, um an den hansischen Privilegien teilzuhaben, und die wirtschaftliche Lage der Stadt nach den genannten Ereignissen zu verbessern.
Auch wurde aufgezeigt, dass seit dem Ende des 13. Jahrhunderts ein Nachlassen des Bremer Fernhandels zu erkennen ist, der mit der Expansion Lübecks und der wendischen Städte verbunden werden kann. Um an dem wirtschaftlichen Aufschwung der sich Mitte des 14. Jahrhunderts etablierenden Hanse partizipieren zu können, musste die Stadt Bremen sich in die hansischen Zusammenschlüsse der wendischen Städte integrieren. Auf diese Weise konnte die Weserstadt wirtschaftlich auch im Ausland profitieren, und an dem ökonomischen Aufschwung der Hanse teilhaben, was besonders nach den Ereignissen um 1358 wichtig war.
Sowohl die als Kernstädte der Hanse bezeichneten wendischen Städte um Lübeck als auch Bremen hatten Vorteile von der am 3. August 1358 besiegelten Aufnahmeurkunde und profitierten in den Folgejahren von wirtschaftlichen Privilegien und gegenseitigem Beistand. Genannt seien hier die Unterstützung Bremens durch die Hanse beim sogenannten „Verrat“ von 1366, bei dem die Stadt unter die Willkürherrschaft des Erzbischofs Albert II. geriet, und die Hilfe Bremens beim ersten Krieg gegen König Waldemar IV. Atterdag von Dänemark 1361 bis 1365.[202] Dass Bremen dennoch als „eigensinnig“[203] bezeichnet wurde, mag an opportunistischen und auf die eigenen städtischen Interessen ausgerichteten Politik gelegen haben. Doch im Hinblick auf die Aufnahmeurkunde von 1358 ist diese Haltung mit entsprechend eigenen Motivationen Lübeck und den wendischen Städten ebenfalls nicht abzusprechen. Bremen jedenfalls ist Hansestadt. Das 700-jährige Jubiläum wird in das Jahr 2058 fallen. Bis dahin können weitere Erkenntnisse zu der ungewöhnlichen Aufnahme der Weserstadt in die Hanse gewonnen werden.[204]
6. Literaturverzeichnis
6.1 Quellen
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6.2 Literatur
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[1] Zulassung einer Stadt zur Hanse: Bremen, in: Dollinger, Philippe: Die Hanse, 6., vollst. überarb. und akt. Auflage, Stuttgart 2013, S. 536 (Die Übersetzung Dollingers ist leider nicht vollständig, der Bezug zu Flandern, England und Norwegen fehlt); Hanserezess Nr. 216, S. 143-144, in: Hanserecesse. Die Recesse und andere Akten der Hansetage von 1256 – 1430 1. Abt./ Band I, hg. durch die historische Commission bei der königl. Academie der Wissenschaften, Leipzig 1870. (im Folgenden HR) [2] Die Vorträge, welche sich mit der Hanse und der Rolle Bremens als Hansestadt beschäftigten, fanden vom 17.06.2008 bis zum 24.11.2008 im Haus der Wissenschaft in Bremen statt. [3] Laubach, Corinna: Koggenparade auf der Weser, online in: www.nwzonline.de/bremen/koggenparade-auf-der-weser_a_3,1,138195640.html, 26.4.2008 (Stand: 05.03.2018). [4] Weidinger, Ulrich: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft? Bremens Weg in die Hanse, in: Bremisches Jahrbuch, 88 (2009), S. 15. [5] Ebd., S. 18. [6] Ebd., S. 75. [7] Philippe, Dollinger: Die Hanse, 6., vollst. überarb. und akt. Auflage, Stuttgart 2013, S. 536. [8] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 16. [9] Ebd. [10] Ebd. [11] Dollinger: Die Hanse, S. 537. [12] Goetze, Jochen: s.v. Blockade, in: Lexikon des Mittelalters, Band. 2 (1977-1999), Sp. 280-281. [13] Lokers, Jan: Von der Kaufmannslust zum Städtebund, in: Gehler, Michael (Hg.), unter Mitarbeit von: Scharlemann, Imke: Die Macht der Städte. Von der Antike bis zur Gegenwart (Historische Europa-Studien, 4), Hildesheim [u.a.] 2011, S. 89. [14] Dollinger: Die Hanse, S. 242. [15] HR I/1 Nr. 216, S. 144. [16] Dollinger: Die Hanse, S. 536. [17] Ebd., S. 537. [18] Ebd., S. 153. [19] Schwarzwälder, Herbert: Lübeck und Bremen im Mittelalter, in: Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde, 47 (1961), S. 28. [20] Jahnke, Carsten: Die Hanse, Stuttgart 2014, S. 9. [21] Ebd. S. 9. [22] Dollinger: Die Hanse, S. 536.; Ungereimtheiten bezüglich einer angeblich vor 1358 stattgefundenen Verhansung werden im Verlauf dieser Arbeit noch untersucht werden. [23] Bremisches Urkundenbuch, hg. von Ehmck, D. R. im Auftrage des Senats der freien Hansestadt Bremen, Bremen 1863, Nr. 118, S. 101. (im Folgenden BUB); „Dieses Schreiben ist gegen uns“; Hill, Thomas: Die Stadt und ihr Markt. Bremens Umlands- und Außenbeziehungen im Mittelalter (12. – 15. Jahrhundert) (Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, 172), Wiesbaden 2004, S. 357. [24] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 80; Von der Aufnahmeurkunde wurden drei Exemplare ausgefertigt, die einmal in Bremen, in Lübeck und in Köln aufbewahrt wurden. Das Bremer Original gilt seit 1945 als verschollen. [25] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 80. [26] Dollinger: Die Hanse, S. 536; HR I/1 Nr. 216, S. 143-144. [27] HR I/1-8, ausgewählte Stücke. [28] Huang, Angela; Kypta, Ulla: Ein neues Haus auf altem Fundament. Neue Trends in der Hanseforschung und die Nutzbarkeit der Rezesseditionen, in: Hansische Geschichtsblätter 129 (2011), S. 215-216. (im Folgenden HBG) [29] Ebd., S. 193. [30] Die Bremer Chronik von Rinesberch, Schene und Hemeling, hg. von Hermann Meinert, in: Die Chroniken der niedersächsischen Städte, 37, Bremen 1968, S. VII. (im Folgenden RuS) [31] Hofmeister, Adolf E.: Die Hanse in der Chronistik der Stadt Bremen, in: Henn, Volker; Sarnowsky, Jürgen (Hg.): Das Bild der Hanse in der städtischen Geschichtsschreibung des Mittelalters und der frühen Neuzeit (Hansische Studien, XX), Trier 2010, S. 62. [32] Hofmeister: Die Hanse in der Chronistik der Stadt Bremen, S. 63. [33] Ebd. [34] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft, S. 23. [35] Ebd., S. 24; RuS XXXIV – XXXV. [36] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft, S. 26. [37] Wubs-Mrozewicz, Justyna: The Hanse in Medieval and Early Modern Europe. An Introduction, in: Jenks, Stuart; Wubs-Mrozewicz, Justyna (Hg.) in: The Hanse in Medieval and Early Modern Europe (The Northern World, 60), Leiden [u.a.] 2013, S. 5. [38] Ebd. [39] Ebd., S. 6. [40] Boetticher, Annette von: Hanse und Hansestädte – Vom mittelalterlichen Städtebund zur Neuen Hanse Interregio, in: Gehler, Michael (Hg.), unter Mitarbeit von: Scharlemann, Imke: Die Macht der Städte. Von der Antike bis zur Gegenwart (Historische Europa-Studien, 4), Hildesheim [u.a.] 2011, S. 107. [41] Ebd. [42] Ebd., S. 106. [43] Jahnke: Die Hanse, S. 22. [44] Ebd. [45] Dollinger: Die Hanse, S. 149. [46] Ebd., S. 150. [47] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft, S. 33. [48] Dollinger: Die Hanse, S. 150-151. [49] Jahnke: Die Hanse, S. 58-64. [50] Ebd., S. 64. [51] Dollinger: Die Hanse: S. 150. [52] Ebd., S. 150-151. [53] Ebd., S. 151. [54] Hill, Thomas: Die Stadt und ihr Markt, S. 182. [55] Hill, Thomas: Die Stadt und ihr Markt, S. 183. [56] Ebd., S. 233. [57] Ebd., S. 231. [58] Hammel-Kiesow: Die Hanse als kaufmännisch-städtische Interessenvertretung auf politischem und wirtschaftlichem Gebiet, in: Ferdinand Opll; Weigl, Andreas: Städtebünde. Zum Phänomen interstädtischer Vergemeinschaftung von Antike bis Gegenwart (Beiträge zur Geschichte der Städte Mitteleuropas, 27), Innsbruck 2017, S. 103. [59] Ebd. [60] Ebd. [61] Jahnke: Die Hanse, S. 27. [62] Hill: Die Stadt und ihr Markt, S. 194. [63] Ebd. [64] Urkundenbuch der Stadt Lübeck, hg. von dem Verein für Lübeckische Geschichte. Erster Theil, Lübeck 1843, Nr. 398, S. 364-366. (im Folgenden LUB) [65] BUB Nr. 393, S. 465. [66] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 36. [67] Ebd., S. 36. [68] Ebd., S. 39 [69] Ebd., S. 40. [70] Ebd., S. 41; BUB I Nr. 444, S. 521. [71] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 42. [72] Ebd., S. 42. [73] Dollinger: Die Hanse, S. 537. [74] HR I,1 Nr. 28-30, S. 16-19. [75] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 31.; Hill: Die Stadt und ihr Markt, S. 341-342. [76] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 31.; Hill: Die Stadt und ihr Markt, S. 343. [77] Jahnke: Die Hanse, S. 66. [78] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S.32.; HR I, Nr. 35-39, S. 21-23; Hansisches Urkundenbuch Band 1, bearbeitet von Konstantin Höhlbaum, Halle 1876, Nr. 981, S. 335. (im Folgenden HUB); LUB Nr. 471, S. 427. [79] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 32. [80] HR I/1 Nr. 29 §3, S. 18.; Hill: Die Stadt und ihr Markt, S. 343-345. [81] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 35. [82] BUB I Nr. 422, S. 453; HUB I Nr. 938, S. 323-324. [83] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 32; BUB I Nr. 427 S. 457.; HR I/1 Nr. 34 §3, S. 21; HUB I Nr. 989, S. 338. [84] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 32.; Dollinger: Die Hanse, S. 536, hier falsch mit 1357 angegeben, richtig wäre 1285; Schäfer, Dietrich: Bremens Stellung in der Hanse, in: HGB, 4/2 (1875), S. 9. [85] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 33; S. 40; Anmerkung 92; S. 42. [86] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 33-34. [87] Ebd., S. 33. [88] HR I/1 Nr. 30 §1, S. 19. [89] HR I/1 Nr. 34 §1, S. 20. [90] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 33 [91] Ebd., S. 33-34. [92] Ebd., auch: Jahnke: Die Hanse, S. 24. [93] BUB I Nr. 502, S. 534. [94] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 44.; BUB I Nr. 444, S. 483. [95] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 80. [96] Dollinger: Die Hanse, S. 537. [97] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 69-70; Anmerkung 214. [98] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 69-70. [99] Ebd., S. 73. [100] Hill: Die Stadt und ihr Markt, S. 222. [101] Dollinger: Die Hanse: S. 51. 102] Ebd., S. 51. [103] Hill: Die Stadt und ihr Markt, S. 222. [104] Ebd., S. 223.; BUB I Nr. 264, S. 304. [105] Dollinger: Die Hanse, S. 58-59. [106] Hill: Die Stadt und ihr Markt, S. 341. [107] Dollinger: Die Hanse, S. 80. [108] Ebd., S. 77. [109] Jahnke: Die Hanse, S. 51. [110] HR I, 1 Nr. 212 §5, S. 136. Bei dem genannten Tag handelt es sich um den 1. Mai 1358. Siehe auch: HUB III Nr. 385, S. 167.; HR I/1, Nr. 212, S. 135-137. [111] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 64. [112] Behrmann, Thomas: Über Zeichen, Zeremoniell und Hansebegriff auf hansischen Tagfahrten, in: Henn, Volker (Hg.): Die hansischen Tagfahrten zwischen Anspruch und Wirklichkeit (Hansische Studien, XI), Trier 2001, S. 121,; HR I/1 Nr. 213, S. 18. [113] Hill: Die Stadt und ihr Markt, S. 356.; HR I/1 Nr. 212 §1 und §9, S. 135 und 137. [114] RuS Cap 459, S. 135; Cap 479, S. 147. [115] Hill: Die Stadt und ihr Markt, S. 355. RuS, Anmerkung 254, S. 135. [116] Hill: Die Stadt und ihr Markt, S. 353. [117] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 21. [118] RuS cap 460, S. 135 und Anmerkung 261, S. 136: In den Urkundenbüchern und Rezessen ist keine derartige Einladung nach Lübeck im Jahr 1357 oder zwischen dem 20. Januar 1358 und dem 3. August 1358 belegt. Es ist anzunehmen, dass hier aufgrund späterer Einträge eine Verwechslung vorliegt. [119] RuS Cap 479, S. 147 und Anmerkung 315. Es handelt sich um einen Einschub durch J. Hemeling. [120] RuS Cap 459, S. 135. [121] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 22, HR I/1 Nr. 212 $9, S. 137. [122] RuS Cap 459, S. 135.; Ob Nanning fliehen konnte oder ob man ihn deckte, ob dem Bremer Rat seine Bestrafung überhaupt wichtig war oder ob die entsprechende Stelle nur aufgenommen wurde, um den guten Willen des Rates im Sinne der Durchführung der hansischen Sanktionsmaßnahmen darzustellen, ist nicht nachweisbar; auch: Hill: Die Stadt und ihr Markt, S. 356. [123] Schwarzwälder, Herbert: Die Chronik von Rinesberch und Schene: Verfasser, Bearbeiter, Überlieferung, in: Bremisches Jahrbuch, 52 (1972), S. 32. [124] Hofmeister: Die Hanse in der Chronistik der Stadt Bremen, S. 75. [125] Ebd., S. 75. [126] Ebd., S. 76. [127] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 24. [128] Ebd., S. 76-78. [129] Dollinger: Die Hanse, S. 537. [130] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 22. [131] Ebd., S. 60. [132] Ebd., S. 22. [133] Dollinger: Die Hanse, S. 537.[134] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 22. [135] Ebd., S. 76-78; Hofmeister: Die Hanse in der Chronistik der Stadt Bremen, S. 67: Als Beispiel soll hier der „Rangstreit“ mit Hamburg auf dem Hansetag in Lübeck von 1379 genannt sein; siehe auch: Hofmeister: Die Hanse in der Chronistik der Stadt Bremen, S. 66-67.; Da sich die Ereignisse der Chronik nicht genau datieren lassen, ist es möglich, dass sie sich diese auch auf Ereignisse nach 1358 beziehen. Dieser Annahme kann in dieser Arbeit jedoch nicht weiter nachgegangen werden. [136] Hill: Die Stadt und ihr Markt, S. 356. [137] Ebd., S. 356. [138] HR I, I Nr. 212, S. 135-137. [139] Hill: Die Stadt und ihr Markt, S. 357, Behrmann: Über Zeichen, Zeremoniell und Hansebegriff auf hansischen Tagfahrten, S. 122; Er beschreibt den neuen Hansebegriff als propagandistisches Mittel. [140] Hill: Die Stadt und ihr Markt, S. 356. [141] Behrmann: Über Zeichen, Zeremoniell und Hansebegriff auf hansischen Tagfahrten, S. 122. [142] Hill: Die Stadt und ihr Markt, S. 356. [143] Lokers: Von der Kaufmannslust zum Städtebund, S. 87. [144] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 73. [145] Hill: Die Stadt und ihr Markt, S. 356. [146] Ebd. S. 52. [147] Hammel-Kiesow: Die Hanse als kaufmännisch-städtische Interessenvertretung auf politischem und wirtschaftlichem Gebiet, S. 193. [148] Jahnke: Die Hanse, S. 124. [149] Dollinger: Die Hanse, S. 536. [150] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 80. [151] Ebd. [152] RuS Cap 479, S. 147.; Cap 460, S. 136, Cap 472, S. 143. [153] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 23 [154] RuS Cap 460, S. 136. [155] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 23. [156] Ebd., S. 23. [157] RuS Cap 452, S. 130. [158] Scholze-Stubenrecht, Werner: Duden – Deutsches Universalwörterbuch, hg. von Bibliographisches Institut & F. A Brockhaus AG Mannheim / Dudenredaktion, Berlin 2011, S. 1328. [159] Schwarz, Klaus: Die Pest in Bremen. Epidemien und freier Handel in einer deutschen Hafenstadt 1350 – 1713 (Veröffentlichungen aus dem Staatsarchiv der Freien Hansestadt Bremen, 60), Bremen 1996, S. 97. [160] Ebd., S. 135. [161] Schwarzwälder, Herbert: Geschichte der Freien Hansestadt Bremen 1. Von den Anfängen bis zur Franzosenzeit, Bremen 1995, S. 74. [162] Schwarz: Die Pest in Bremen, S. 102. [163] Ebd., S. 99. [164] Schwarzwälder: Geschichte der Freien Hansestadt Bremen, S. 73. [165] Hägermann, Dieter; Weidinger, Ulrich; mit Elmshäuser, Konrad: Bremische Kirchengeschichte im Mittelalter, Bremen 2012, S. 275. [166] Schwarzwälder: Geschichte der Freien Hansestadt Bremen, S. 73. [167] Hägermann; Weidinger; Elmshäuser: Bremische Kirchengeschichte im Mittelalter, S. 275. [168] Ebd., S. 275. [169] Schwarz: Die Pest in Bremen, S. 100. [170] Schwarzwälder: Geschichte der Freien Hansestadt Bremen, S.78; Schwarz: Die Pest in Bremen, S. 98. [171] Schwarzwälder: Geschichte der Freien Hansestadt Bremen, S. 74. [172] Ebd., S. 73. [173] RuS, Cap 460, S. 135; Cap 462, S. 136, Anmerkung 261. [174] Ebd., S. 135 Cap 460. [175] Schwarzwälder: Geschichte der Freien Hansestadt Bremen, S. 75; Diese Niederlage allerdings hat wahrscheinlich bereits am 20. Juni 1357 stattgefunden und wurde in der Chronik falsch datiert, siehe RuS Anmerkung 261, S. 136: „Tatsächlich hat vor der Wiederaufnahme Bremens in die Hanse keine andre Tagung zu Lübeck während der Hoyer Fehde stattgefunden“; Anmerkung 277, S. 140-141. [176] Schwarzwälder: Geschichte der Freien Hansestadt Bremen, S.74; Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 76. [177] BUB III Nr. 134, S. 114. [178] Schwarzwälder: Geschichte der Freien Hansestadt Bremen, S. 75. [179] RuS Cap. 461, S. 136. [180] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 23-24. [181] Ebd., S. 24.[182] Ebd. [183] Ebd., S. 76. [184] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 77. [185] Ebd., S. 76. [186] Ebd. [187] HUB III Nr. 13, S. 7-8. [188] Ebd. [189] BUB II Nr. 544, S. 523-534; Nr. 545, S.524-525; Nr. 546 S. 525. [190] BUB II Nr. 568, S. 543-544. [191] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 76. [192] Hill: Die Stadt und ihr Markt, S. 204. [193] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 76; Hill: Die Stadt und ihr Markt, S. 206. [194] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 76. [195] Ebd. [196] Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 76. [197] Ebd., S. 77. [198] Ebd. [199] Ebd. [200] Ebd., S. 80. [201] Ebd. [202] Hill: Die Stadt und ihr Markt, S. 357; Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 71. [203] Dollinger: Die Hanse., S. 153. [204] In dieser Arbeit wurde beispielsweise nicht weiter auf die zwischen Hamburg und Bremen bestehende Antipathie eingegangen. Die Begebenheiten um die Konkurrenz des Bierimportes sowie den Bremer „Elbpiraten“ und Verräter Johann Hollemann könnten in einer umfassenderen Arbeit mit anderer Fragestellung zu interessanten Ergebnissen hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Bremen und Hamburg auch im Zusammenhang mit der Hanse sowie der Legitimation von Gewalt führen; siehe hierzu auch Weidinger: Aufnahme, Wiederaufnahme oder angeborene Mitgliedschaft?, S. 65 ff.
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