Das Flugblatt des Zürcher Hermaphroditen

Eine Zeitklage zur Beeinflussung gesellschaftlicher und ökonomischer Verhältnisse der Stadt Zürich im Kontext zeitgenössischer Diskurse

Da ließ der HERR Schwefel und Feuer regnen vom Himmel herab auf Sodom und Gomorra und vernichtete die Städte und die ganze Gegend und alle Einwohner der Städte und was auf dem Lande gewachsen war.[1]

Sodom und Gomorra sind ein Musterbeispiel für Gottes Strafgericht und das Verschonen durch Gott in der Strafe trotz vorhandener Sünde.[2] Bis ins 17. Jahrhundert rechnete man mit dem baldigen Anbruch des Jüngsten Gerichts. Mit Wiederaufflammen der antiken Prodigiendeutung wurden Himmelserscheinungen, Missbildungen bei Menschen und Tieren sowie anderen Arten von Naturkatastrophen als Zorn Gottes über die sündhafte Lebensweise der Menschen gedeutet. Buße für Fehlverhalten und sofortige Besserung schienen daher im Wissen um das nahende Ende aller Tage dringlich und angemessen.[3] So auch 1519 in Zürich, wo die Geburt eines hermaphroditischen Kindes am Neujahrstag dem Verfasser eines frühneuzeitlichen Flugblatts zu einer Zeitklage der gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnisse seiner Heimatstadt diente.[4]  

In der Forschung wurden die frühneuzeitlichen Flugblätter im Rahmen gesellschaftlicher Umbrüche sowie im politischen Kontext bereits untersucht. Laut Michael Schilling wurden Flugblätter unter anderem zur Sozialdisziplinierung der Menschen in engen Städten genutzt, wobei mit sittlich-moralischen Kategorien argumentiert wurde.[5] Lorraine Daston und Kathryn Park stellen fest, dass die auf Flugblättern dargestellten individuellen Missbildungen, wie die des Hermaphroditen im Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit als Missfallen Gottes über die zeitgenössischen Umstände interpretiert wurden.[6] Laut Sven Limbeck war die Wundergeburt des Zürcher Hermaphroditen ein „Zeichen der Unkeuschheit[, das] die gegenwärtige Gesellschaft in allerlei Gestalt (Trinken, Buhlerei, Kuppelei, aufreizendes Gebaren etc.) und über die Standesgrenzen hinweg beherrsche und in Unordnung stürze.“[7] Mit der spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Antikenrezeption ging eine Sexualisierung des Hermaphroditen einher. Nach Ansicht von Christof Rolker wurden hermaphroditische Geburten in der Prodigiendeutung des 16. Jahrhunderts vermehrt mit spezifisch sexuellen Sünden in Verbindung gebracht.[8]

Aufgrund der negativen Konnotation von Hermaphroditen in Verbindung mit sexuellen Handlungen kann angenommen werden, dass der Verfasser entsprechend sündhaftes Verhalten der Bewohner Zürichs anprangern wollte. Dem Verfassen des Flugblatts scheinen jedoch noch weitere Intentionen zugrunde zu liegen, welche gesellschaftliche, politische und ökonomische Aspekte des Lebens in Zürich betrafen.

Einleitung

Folgend wird davon ausgegangen, dass der Verfasser die Zweigeschlechtlichkeit des Kindes mit der mittelalterlichen Sündenlehre sowie mit Referenzen aus Werken antiker Autoren verknüpfte, um auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Missstände in der Zürcher Gemeinde hinzuweisen sowie die Bevölkerung zur Unterlassung der auf dem Flugblatt angeprangerten Verhaltensweisen aufzufordern. Zur Beantwortung der These wird daher die literaturhistorische Hermeneutik herangezogen, nach der Autoren literarische Werke produzieren, um bestimmte Dinge zum Ausdruck zu bringen, und sie tun dies im Blick auf Leser, die über die zum Verständnis des Werkes erforderlichen Ressourcen verfügen […] Leser wiederum können erkennen, welche kategorialen Intentionen einem bestimmten Text zugrunde liegen, und den damit verbundenen Appell auffassen, den Text aus diesem Grund auf bestimmte Weise zu behandeln.“[9] Ein zentraler und konstitutiver Bestandteil der Bedeutungskonzeption des jeweiligen Werkes sind die Absichten des Autors.[10] Hier wird diese Intention vorausgesetzt mit der Anprangerung gesellschaftlicher Umstände und dem Aufruf zur Besserung im Angesicht des vermeintlich nahen Jüngsten Gerichs mit Einbezug der historischen Rezeption sowie unter Berücksichtigung des historischen Kontextes der kulturellen, ökonomischen und politischen Realität. In diesem Sinne sind literarische Werke „nach hermeneutisch-intentionalistischer Auffassung Bedeutung tragende sprachliche Gebilde, die der Interpretation bedürfen, um verstanden zu werden.“[11] Gerade Flugblätter werden von ihren Produzenten oder geistlichen Instanzen entsprechend bereits vor der Lektüre der Rezipienten subjektiv ausgelegt und forcieren eine konkrete Lesart.

Zunächst werden Informationen zum Kommunikationsmedium des frühneuzeitlichen Flugblatts bereitgestellt. Weiterhin wird über die zeitgenössischen Diskurse der Monstrageburten und Prodigiendeutung informiert, welche die natürliche Ordnung Gottes und den Umgang mit Abweichungen von derselben betreffen sowie auf die Diskurse um Sodomie und Ketzerei, wie auch auf spätmittelalterliche Sozialregulierungsmaßnahmen eingegangen. Darauffolgend wird das Flugblatt mit dem Zürcher Hermaphroditen auf seine Gestaltung und den Textinhalt hin untersucht. Die antiken Quellen werden mit einer möglichen Verfasserintention und den benannten zeitgenössischen Diskursen in Beziehung gesetzt und hinsichtlich der in Zürich herrschenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bewertet. Zuletzt wird auf das mögliche Schicksal der realen Person des Zürcher Zwitters hingewiesen und ein Bogen zu der sexuell konnotierten Sünde der Sodomie geschlagen.

Das Flugblatt der Frühen Neuzeit

Das frühneuzeitliche Flugblatt diente der Informationsverbreitung unter anderem mit dem Ziel die Rezipienten zu beeinflussen. Zu den didaktischen Funktionen der Flugblätter gehörten die „[m]oralische Unterweisung, Vermittlung von alltäglichem & wissenschaftlichem Wissen, [c]hristliche Erbauung & Belehrung [sowie] Unterhaltung.“[12] Sie besaßen oft einen intendierten Appellcharakter mit Handlungsbezug, wiesen Rezipienten auf ein bestimmtes Fehlverhalten hin und riefen gleichzeitig zur Buße und Umkehr zu einer moralisch-sittlichen Lebensweise auf. Unter Annahme des bevorstehenden Jüngsten Gerichts musste diese Aufforderung in der Wahrnehmung des frühneuzeitlichen Menschen als besonders dringlich verstanden werden.[13] Als Informationsmedium konnte das Flugblatt in fast alle Bevölkerungsgruppen vordringen.[14] Die „größte Zielgruppe und wohl auch Käuferschicht von Flugblättern [war] die des Gemeinen Mannes […], die alle rechts-, aber nicht herrschaftsfähigen Mitglieder einer städtischen oder dörflichen Gemeinde umfaßte.“[15] Die Kolportage war das wichtigste Vertriebsverfahren und fand auf Straßen, Märkten, vor Ratshäusern und Kirchen, in Gasthäusern oder direkt vor der Haustür statt.[16]

Bis etwa 1530 zeichneten sich für das illustrierte Flugblatt kaum allgemeine Gestaltungsprinzipien ab. Es gab selten eine ästhetische und inhaltliche Balance zwischen Bild und Text. Diese Unausgewogenheit dürfte mit den bekannten Traditionen des Buchdrucks zusammenhängen. Der sich später aus älteren Traditionen herausbildende Standardtyp des Flugblatts war auf nur einer Seite bedruckt, mit einem Holzschnitt illustriert und mit einem längeren Text bestückt. Seine volle Wirksamkeit entfaltete das Flugblatt in der Kombination von Bild und Text, wobei dem Bild die Rolle des verkaufsfördernden und sensationsbefriedigenden Elementes zukam. Die Headline betonte das Thema und wies auf die Wichtigkeit des Inhalts hin.[17] Reizwörter wie wunderbar oder seltzam zusammen mit Begriffen wie warhafftig oder gewiß weckten Neugier und betonten eine gewisse Glaubwürdigkeit.[18] Für das Verständnis des Inhalts war Lesen als Fähigkeit vorausgesetzt.[19] Doch erreichte die Botschaft auch nicht lesefähigen Menschen, da der Inhalt durch Vorlesen weitergegeben wurde oder allegorisch aus dem Bild heraus erschlossen werden konnte.[20]

Kulturell-diskursiver Kontext

Monstra und die Ordnung der Welt

Der Begriff monstra leitet sich von dem lateinischen Verb monstrare, im Sinne von„zeigen, deuten oder auch vorausdeuten“[21] ab, wobei synonym der Begriff prodigia genutzt wurde. In der Antike zählten zu den prodigia traditionell naturwidrige Ereignisse wie Kometen und Naturkatastrophen sowie Monstrageburten. Mißbildungen bei Menschen und Tieren wiesen auf eine Verletzung der göttlich sanktionierten Norm hin, die nach einer rituellen Entsühnung verlangte.[22] Augustinus lehnte die zeitgenössische römische Praxis der Prodigienauslegung ab. Seiner Ansicht nach waren die Mißbildungen zwar widernatürlich, jedoch auf die Allmacht Gottes zurückzuführen.[23] Dementsprechend wurden die humanoiden Wundervölker seit der Antike als Teil des göttlichen Heilsplans und somit als Manifestation des göttlichen Willens betrachtet.[24] Das individuelle Auftreten der Monstrageburten in der christlichen Welt war dementgegen auf die Sündhaftigkeit der Menschen zurückzuführen. Sie waren ein Zeichen für Gottes Zorn und eine Warnung vor seiner Strafe.[25]

Im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit flammte die antike Prodigiendeutung wieder auf. Die individuelle Monstrageburt sowie andere Naturereignisse wurden erneut als Kritik Gottes am Zustand einer Gemeinde, in der das jeweilige Ereignis stattfand, angesehen.[26] „Weil derartige Katastrophen eine ganze Gemeinschaft trafen, waren Monstren im christlichen Verständnis nicht Anzeichen individueller, sondern kollektiver Sünden; aus diesem Grund wiesen Christen auch nicht ihren Eltern und schon gar nicht dem Monstrum selbst Schuld zu.“[27]

Homosexualität – Sodomie und Ketzerei

Zu dem im Mittelalter und in der frühen Neuzeit weitgefassten Begriff der ‘Sodomie’ gehörten alle sexuellen Praktiken, die nicht zur Fortpflanzung führten, wie Selbstbefriedigung, Bestialität, Anal- und Oralverkehr sowie gleichgeschlechtliche sexuelle Kontakte.[28] Sodomie galt als „Sünde wider der Natur“[29] und bezog sich meist auf mann-männliche Sexualkontakte.[30] Der Begriff leitet sich vom Namen der aus der Bibel bekannten Stadt Sodom ab, die Gott aufgrund der Sündhaftigkeit ihrer Bewohner zerstörte.[31] An Sodom kann daher die Folge menschlichen Fehlverhaltens und göttlicher Reaktion veranschaulicht werden. In der biblischen Geschichte findet sich jedoch kein Hinweis auf eine entsprechende sexuelle Lasterhaftigkeit der Bewohner. Diese Auslegung findet ihren Ursprung in dem von Kaiser Justinian I. 559 nach Christus geschaffenen Codex Corpus iuris civilis.[32] Der Kaiser instrumentalisierte dort den Begriff der ‘Sodomie’ zur Anschuldigung von politischen Gegnern und Minderheiten. Die Deutung Justinans setzte sich im Mittelalter durch, so dass der Begriff sich als Bezeichnung von gleichgeschlechtlichen sexuellen Kontakten einbürgerte, und auch auf andere sexuelle Sünden ausgeweitet wurde.[33]

Seit dem 13. Jahrhundert wurde Sodomie auch unter der Bezeichnung ‘Ketzerei’ in das weltliche Recht eingeführt.[34] Der Vorwurf der Ketzerei unter Verwendung der sexuellen Denunziation wurde von der Kirche genutzt, um Feindbilder aufzubauen.[35] Die Verbindung der Begriffe ‘Ketzerei’ und ‘Sodomie’ im Sprechgebrauch hinsichtlich ihrer Bedeutung in Bezug auf gleichgeschlechtliche sexuelle Kontakte war daher üblich.[36]

Sozialregulierungsmaßnahmen

Kleider-, Aufwands- und Luxusordnungen bildeten einen wichtigen Bestandteil der städtischen Gesetzgebung im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit.[37] Sie wurden von einer „sittenstrengen konservativen Obrigkeit erlassen […], die ihre an der herrschende Elite orientierten Vorstellungen unmittelbar auf die konkreten Erscheinungen ihrer Umwelt anwandte.“[38] Die Inhalte bezogen sich im Wesentlichen auf Kleidung als ein Faktor der Selbstdarstellung zur Behauptung von Macht, Rang und Ehre und dienten damit der ständischen Abgrenzung.[39] Die Begründung der Inhalte wurde meist mit sittlich-moralisch-religiösen sowie ökonomischen Motiven verknüpft, wobei die Obrigkeit das Gesamtinteresse der städtischen Bevölkerung und somit das Gemeinwohl zum bestmöglichen Nutzen aller regeln wollte.[40] Argumentiert wurde in Kategorien der kirchlichen Sündenlehre zum Schutz der Bürger vor Hoffart und Unkeuschheit.[41] Offenherzige Frauenkleidung wurde ebenso reglementiert wie auffälliger Prunk. Auch Männerkleidung fiel im 16. Jahrhundert durch eine aggressiv betonte Männlichkeit negativ auf.[42] In diesem Zusammenhang galt das Tragen von zweifarbigen Männerhosen und modischen Schnabelschuhen als aufreizend und unangemessen. Anstößig galt auch das Tragen von nicht geschlechtsspezifischer Kleidung.[43]  

Den Reglementierungen lagen auch merkantilistische Vorstellungen zugrunde. Man fürchtete durch vermehrten Kauf ausländischer Waren eine negative Handelsbilanz und damit einhergehend einen wirtschaftlichen Niedergang.[44] Auch das Argument der Vermögensgefährdung durch zu teuren Kleiderkauf wurde angeführt.[45] Ob reich oder arm, alle Mitglieder der Gemeinde wurden angesprochen. Auch in Zürich richtete sich die aus den siebziger Jahren des 14. Jahrhunderts stammende Kleiderordnung an „ieklich man und knab, er sirich oder arm, ieklich hes“[46], woran die ordnungsstabilisierende Intention aufgezeigt werden kann sowie die Sorge um das Wohl aller Gemeindemitglieder. Mitunter wiesen die Kleiderordnungen auch nationale Aspekte auf, wobei die durch ausländische Kleidung hervorgerufenen Veränderungen auf die hochmütige Eitelkeit der menschlichen Natur innerhalb der jeweiligen Gemeinde zurückzuführen war, und weniger auf einen als schädlich zu erachtenden Einfluss durch fremde Nationen, wie es aus moderner Perspektive betrachtet werden könnte.[47]

Das Flugblatt des Zürcher Hermaphroditen

Der Verfasser und seine Zeit

Der Verfasser gibt sich in einem Akrostichon in den ersten dreizehn Versen zu erkennen: BALTISER SPROS.[48] Er studierte in Paris, arbeitete in seiner Heimatstadt Zürich als Schul- und Zunftmeister und war Mitglied des Großen Rates.[49] Er beteiligte sich am politischen Leben und starb wahrscheinlich 1521 als Hauptmann bei Feldzügen in Italien.[50] Als Verfasser des Neujahrsspiels „Von den alten vnd jungen Eidgenossen“ hatte er im Frühjahr 1514 bereits aktuelle politische Ereignisse auf der Bühne diskutiert, wobei er die seiner Ansicht nach positive Werthaltung der alten Zeit mit negativen Entwicklungen der Gegenwart kontrastierte.[51] Diese Tendenz ist auch im Text des Flugblatts zu beobachten.

Das Verfassen des Flugblatts könnte unter Berücksichtigung dieses Aspekts mit Spross politischen Aktivitäten im Großen Rat Zürichs zusammenhängen. Die männliche Bürgerschaft besaß Chancen an Entscheidungen des Rats teilzuhaben, etwa im Großen Rat oder den Zünften. Wirtschaftliche Strukturveränderungen schlugen sich auch in der Zusammensetzung des Rates nieder, da der politische Einfluss und die ökonomische Macht der Stadt zusammenhingen. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts war ein entsprechender Wandel zu beobachten, der auch mit zunehmendem Handel und der Textilproduktion auf das unmittelbare Umland zusammenhing.[52] Dies ließe sich wiederum mit den sozialregulierenden Maßnahmen der Kleider-, Aufwands- und Luxusordnungen verknüpfen.

Der Druck und die Gestaltung

Das Flugblatt des Zürcher Hermaphroditen von 1519 gilt als der früheste Druck Christoph Froschauers dem Älteren.[53] Die zur selben Zeit einsetzenden reformatorischen Bestrebungen Huldrych Zwinglis unterstützte Froschauer mit Drucken von Aufklärungs- und Propagandaschriften.[54] Eine reformatorische Auslegung des Flugblatts wird in dieser Arbeit jedoch nicht vermutet.

Das Flugblatt wendet sich explizit an Jung und alt (V. 1) und dementsprechend implizit an alle Mitglieder der Gemeinde Zürich, welche die zum Kauf und Verständnis notwendigen finanziellen und intellektuellen Voraussetzungen besaßen. Die Anordnung von Bild und Text weist noch auf die im Buchdruck verhaftete Gestaltungstradition hin, wonach der Text sich in zwei Spalten gliedert und der illustrierte Holzschnitt links oben angeordnet ist.[55] Der Bild und Text umschließende Rahmen sowie der kompakte Schriftblock weisen in die Richtung einer plakativen Geschlossenheit, welche den späteren Flugblättern zu eigen ist. Die Schmuckbordüre am rechten und linken Rand des Holzschnitts betont die Illustration des Kindes, weist durch diese gestalterische Hervorhebung auf die Bedeutung hin und kann auch als Blickfang im Kolportagehandel fungiert haben. Die Zweigeschlechtigkeit des Kindes ist durch den Formschneider unvollständig wiedergegeben worden und erscheint damit unauffällig. In zeitgenössischen Prodigienkompilationen fand die Abbildung nur wenig Beachtung, etwa durch den Humanisten Conrad Lycosthenes, auf dessen Rezeption wenige weitere Autoren zurückgreifen.[56]

Der Hermaphrodit als widernatürliche Erscheinung

Die Geburt des Kindes fällt auf den Neujahrstag von 1519, einem Tag also, an dem die Gemeinde freudig das neue Jahr begrüßte (V. 2-9). Um die Glaubwürdigkeit der Nachricht über die seltsame Geburt zu betonen, werden ehrliche Leute als Zeugen aufgeführt (V. 10). Auch wird die Einzigartigkeit der Geburt betont (V. 17-18), was den Hermaphroditen als Monstrageburt kennzeichnet und ihn für die Auslegung als Zeichen Gottes und dessen Zorn über sündhaftes Verhalten prädestiniert. Die widernatürliche Zweigeschlechtlichkeit des Kindes wird auf der Illustration speziell inszeniert: Das im Text bezeichnete rotfleisch (V. 16) auf dem Bauch weist eine rote Kolorierung auf[57], wobei diese Signalfarbe eventuell den Blick der Rezipienten lenken sollte. Diese spezielle Inszenierung weist auf den die Neugier weckenden Charakter des Mediums Flugblatt sowie die verkaufsfördernde Funktion des Bildes hin. Eine sensationslüsterne Headline mit Reizwörtern ist nicht vorhanden, doch weist der erste Satz Billich verwundert sich Jung und alt (V. 1) entsprechende Aspekte auf. Für den lesekundigen Rezipienten eröffnet sich im Text die Bedeutung der seltsamen Geburt.

Der Terminus ‘Hermaphrodit’ erfährt auf dem Flugblatt eine mythologische Herleitung (V. 19-24). In mittelalterlichen Enzyklopädien, Wörterbüchern und Vokabularien wurde der Hermaphrodit oft als Mensch beschrieben, der Geschlechtsorgane von Mann und Frau zugleich besitzt.[58] Mit Rückgriff auf Ovids Metamorphosen (V. 22) verweist der Verfasser auf die literarisch und wirkungsgeschichtlich bedeutsamste Form des Hermaphrodit-Mythos.[59] Sexuelle Varianten des Motivs wurden aufgrund dessen bereits in der Antike ausgebildet.[60] Anders als die humanoiden Wundervölker ist der Hermaphrodit ein Mensch, kann somit getauft und auch dem Gesetz entsprechend behandelt und bestraft werden.[61] Aber aufgrund der abnormalen Zweigeschlechtlichkeit konnte seine Geburt als Abweichung von der natürlichen Ordnung Gottes angesehen werden, und daraufhin als Missfallen Gottes am Verhalten von Gemeindemitgliedern oder der gesamten Gemeinde gedeutet werden.[62]

Spross bringt den Zürcher Hermaphroditen mit dem Volk der androgynen Machlyer in Verbindung, und verweist ein Werk des römischen Historikers Plinius Secundus. Individuen dieses afrikanischen Wundervolkes begatten sich nach Plinius selbst und besitzen eine rechte männliche Brust sowie eine linke weibliche Brust.[63] Spross wertet diese Art der Leibesvermischung negativ (V. 63-65) und bezieht die mit der Zweigeschlechtlichkeit verbundene Unkeuschheit auf ein Werk des Kirchenvaters Augustinus (V. 67-68):

„An dem Tage, wo Loth aus Sodoma wegging, regnete es Feuer vom Himmel und vertilgte alle: so wird es auch an dem Tage sein, an dem der Sohn des Menschen offenbar werden wird […]“[64]

Dass laut Augustinus die humanoiden Wundervölker der schöpferischen Macht Gottes zuzuordnen sind, und damit zum göttlichen Heilsplan gehören[65] , bleibt bei Spross unerwähnt. Ihm geht es hier um das an Sodom vollzogene Strafgericht Gottes (V. 69-70), das auf die Unkeuschheit der Bewohner zurückzuführen ist (V. 71). Der Einfluss von Augustinus war bereits zu dessen Lebzeiten in der Mitte des 4. Jahrhunderts nach Christus beträchtlich und erstreckte sich im Mittelalter über die Renaissance bis in die Neuzeit. Aufgrund der Vielseitigkeit seines Œuvres wurden seine Werke entsprechend oft verwendet und waren allgemein bekannt.[66] Doch zeigt sich an dem benannten Beispiel, dass seine Werke aufgrund jener Vielseitigkeit auch entsprechend ausgelegt und für unterschiedliche, sich auch wiedersprechende Zwecke instrumentalisiert werden konnten.

Mit der expliziten Nennung von Augustinus scheint Spross seinen Gedankengang bezüglich des Zeichencharakters der Hermaphroditengeburt autorisieren, und dies mit einem möglichen Strafgericht durch Gott, wie bei Sodom und Gomorra geschehen, verbinden zu wollen.[67] Eine folgerichtige Herleitung und Auflösung von Augustinus stand nicht hinter Spross Intention, ihm ging es darum seine eigenen Aussagen Glaubwürdigkeit zu verleihen und er nutzte zu diesem Zweck die Referenz auf Augustinus Werk, dem die römische Prodigienausdeutung mißfiel. Für die Römer waren Mißbildungen, zu denen sie auch den Hermaphroditismus zählten, ein Unheil ankündigendes Zeichen. Aufgrund der beliebten Antikenrezeption mit den dort dargestellten Prodigiendeutungen kann davon ausgegangen werden, dass viele Menschen im Zuge der allgemeinen Endzeiterwartung Monstrageburten entsprechend bewerteten und sich in diesem Sinne weniger mit einer faktisch korrekten Auseinandersetzung von Augustinus Schriften bemühten.[68]

Der Textinhalt

Die Hauptsünden

Wir füren nun ein setlzen orden (V. 33). Die Geburt des Hermaphroditen dient Spross zur Anprangerung großer unkünscheit (V. 26, 35) in Zürich. Weiterhin beklagt er Trinksucht, Völlerei und Hurerei mit jungen Mädchen und verheirateten Frauen, Kuppelei und Zuhälterei (V. 27-31). Zwei weitere Hauptsünden benennt er mit füllerey (V. 35) und hoffart (V. 36).[69]

Die katholische Morallehre führte die Todsünden zunächst als acht Hauptsünden ein, die bis ins Hochmittelalter auf das klösterliche Umfeld beschränkt waren. Mit dem Vierten Laterankonzil von 1215 trat mit Einführung der Beichtpflicht eine stärkere Vermittlung der christlichen Glaubensinhalte ein, die zur Popularisierung und einer Veränderung hin auf die heute bekannten sieben Todsünden unter dem Akronym SALIGIA[70] einherging.[71] In den folgenden Jahrhunderten fand eine Verweltlichung der Sündenlehre statt, die Todsünden wurden auch Moralkodex für das städtische Regieren.[72] Im ausgehenden Mittelalter und in der Frühen Neuzeit erfuhren die Todsünden mit der Reformation einen erneuten Wandel und wurden für politische und gesellschaftliche Zwecke instrumentalisiert.[73]

Die disziplinierende Deutung der Monstra im Zusammenhang mit der Sündenlehre wurde auch für sozialregulierende Maßnahmen eingesetzt.[74] „Das Ziel der Autoren war, durch die ermahnende Publikation der Monstra und anderer Prodigien als Zeichen der Unordnung, die auf das Weltenende verwiesen, eine stärkere Selbstdisziplinierung der Untertanen und Akzeptanz der das Leben reglementierenden Ordnungen zu erreichen.“[75]

Die Geburt des Hermaphroditen scheint im Hinblick auf die im Text erwähnte biblische Sodom-Geschichte mit sexuell sündigen Handlungen der Sodomie und damit der Wollust verbunden. Doch geht es auch um anderweitige lasterhafte Ausschweifungen, wie etwa unangemessenes Sozialverhalten, welche insbesondere mit den Sünden des Hochmuts und der Völlerei einhergehen.

Die antiken Quellen

Balthasar Spross darf aufgrund der vielfältigen Rezeption antiker Autoren als humanistisch gebildet angesehen werden.[76] Seine Referenzen verdeutlichen die aus den antiken Diskursen vertraute Vorstellung, dass übermäßiger sexueller und anderweitiger schwelgerischer Genuss Männer verweiblichen lasse.[77] Dabei scheint es ihm bei genauerer Untersuchung der Referenzen eher weniger um sexuelle Ausschweifungen zu gehen.

Die Unterdrückung der Männlichkeit durch unkünscheit (V. 47) verbindet Spross mit der Zweigeschlechtlichkeit des Kindes, bei dem sich das weibliche Geschlecht über dem männlichen befindet (V. 45-46). Weiterhin beklagt er das sündhafte Verhalten der Gemeinde Zürichs mit Bezug auf die sieben Todsünden (V. 33-36) im Hinblick auf vergangene Zeiten, in denen es noch Ehre und Anstand gegeben hätte (V. 37-41). Es folgt ein Verweis auf ein Werk des im Mittelalter am meisten gelesenen römischen Autors Ambrosius Theodosius Macrobius (V. 50-51).[78] Dort werden sämtliche Arten von Luxusausschweifungen in Form von schwelgerischen Festgelagen über teure Dekorationen hin zu aufwändigen Bekleidungsritualen eitler römischer Herren beschrieben, was den Sünden der Hochmut, Völlerei und Trägheit zugeordnet werden kann.[79]

Erwähnt werden explizit Männer, „die zwar Nationen besiegten, der Prunksucht jedoch unterlagen.“[80] In der besonders negativ betonten männlichen Eitelkeit bezüglich der eigenen Kleidung kann eine Verbindung zu den sozialdisziplinierenden Maßnahmen der spätmittelalterlichen Kleider- und Luxusordnungen sowie indirekt eine Kritik an der herrschenden Obrigkeit Zürichs erkannt werden.

Mit dem berühmten Karthager und Feldherren Hannibal[81] führt Spross eine historisch bekannte Persönlichkeit auf, die angeblich wegen weiblicher Wollust (V. 51) zusammen mit seinem ganzen Volk niedergerungen wurde (V. 51-53). Als Referenz gibt er den römischen Autor Valerius Maximus an, dessen Werke sich im Mittelalter und im Humanismus einer breiten Rezeption erfreuten.[82] „Durch seine reichbesetzten Tische, durch die Fülle seiner Weine, durch den duftenden Salben und seine leichtfertigen Weiber wiegte er den wachsamen Feldherren und das tapfere Heer in den Schlummer des Vergnügens“[83], heißt es dort. Wollust, Trägheit und Völlerei werden mit der Vernichtung von Städten und der Zerstörung der Ordnung verbunden.[84] wibsche unkünscheit (V. 55) ist laut Spross der Grund für diese Niederlage. Hannibal wird bei Maximus weiterhin durch seine extreme Grausamkeit[85] und Arroganz[86] gekennzeichnet, eine Verführung durch die Wollust einer Frau wird jedoch nicht erwähnt. Die benannte Unkeuschheit wäre somit direkt auf Hannibal und seine Männer sowie ihr wollüstiges und träges Handeln im Angesicht von schwelgerischen Feierlichkeiten zu beziehen.

Unter diesem Aspekt zieht Spross mit Holofernes (V. 56) auch ein biblisches Exempel heran. Der Feldherr beabsichtigt die Juden zu vernichten.[87] Er wird von der Jüdin Judith getäuscht, die ihr Volk rettet, indem sie ihn während eines Gelages betrunken macht und enthauptet.[88] Den Tod Holofernes sowie seine Kriegsniederlage sieht Spross ebenfalls in der Wollust begründet (V. 56-57), die hier tatsächlich mit einer Frau verbunden werden könnte. Spross setzt seine Referenzen daraufhin erneut mit dem Zustand der Zürcher Gemeinde in Beziehung (V. 59-61), wobei er besonders Wollust und Trägheit als die Männlichkeit verweichlichend anprangert (V. 60).

Balthasar Spross ging es scheinbar um die Nennung allgemein bekannter historischer und biblischer Personen, die zu seiner Referenz aus Macrobius[89] Werk passten und auf die ordnungszersetzenden, auf schwelgerischen Ausschweifungen beruhenden Handlungen von Befehlsinhabern hinwiesen.[90] Im Hinblick auf die benannten Verweise scheint es ihm um Handlungen der männlichen Bevölkerung zu gehen, die sich auf die Sünden der Hochmut und Völlerei durch ausschweifendes Feiern und Essen beziehen, und auch mit sittlichen Vergehen sowie der Todsünde Wollust in Verbindung gebracht werden können.

Das exemplarische Strafgericht Gottes am Beispiel von Sodom und Gomorra (V. 69-70) demonstriert die folgenschweren Konsequenzen für das sündhafte Verhalten einer ganzen Gemeinde. Darum wirt uns gott das nit vertregen (V. 72) schreibt Spross mit Verweis auf den römischen Historiker Titus Livius, der in seinen Wunderkatalogen auch den Hermaphroditismus als Unheil verkündendes Prodigium, aufführt und Konsequenzen von sündhaftem Verhalten und unterlassenen Sühnehandlungen beschreibt.[91] Ein sechs Monate altes Kind hätte die Zerstörung des Römischen Reiches vorausgesagt (V. 75-77), verweist Spross auf das Werk des Römers.[92] Um sich seiner Deutung zu versichern, zieht Spross weitere Beispiele der antiken Prodigiendeutung heran. Er verweist wiederholt auf das Werk von Maximus und mahnt, die Wunderzeichen keinesfalls zu ignorieren (V. 84). Dies hätte der Römer Lucius Junius einst getan und daraufhin sei er zur Strafe ertrunken (V. 83-86).[93]

Die bei Spross benannten antiken Autoren erfreuten sich im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit großer Beliebtheit und wurden entsprechend rezipiert. Er nutzt demnach allgemein bekanntes Wissen, um die unheilverkündende Wirkung von Monstrageburten, und seine Auslegungen bezüglich des hermaphroditischen Kindes zu autorisieren und ihnen Glaubwürdigkeit zu verleihen.[94]

Die Vermittlung von Authentizität war ihm dabei wichtiger als historische Faktentreue, denn zum einen sind die Referenzen nicht explizit ausgewiesen, zum anderen stimmen die in den Werken angegebenen Inhalte nicht konkret mit Spross Aussagen überein. Die Verweise auf die antiken Autoren waren für ihn ein Mittel zum Zweck seine Botschaft glaubwürdig an die Adressaten zu vermitteln. Sodom und Gomorra schien ihm ein passendes Beispiel für ein wahrlich erschreckendes Strafgericht Gottes, dass in Erwartung der unmittelbaren Wiederkunft Christus für die Menschen des spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Zürichs bedrohlich erscheinen musste.

Die Funktion des Flugblatts

Da Balthasar Spross als Mitglied im Großen Rat Zürichs politisch aktiv war, könnte seine zugrundeliegende Intention zum Verfassen des Flugblatts mit ökonomischen Verhältnissen der Stadt in Verbindung gebracht werden. Dafür spricht auch Spross nationales Bewusstsein, dass er in seinem, von nationalem schweizerischem Selbstbewusstsein erfüllten Bühnenstück bereits 1514 dramatisch präsentierte.[95] Ökonomische Strukturveränderungen schlugen sich in der Zusammensetzung des Zürcher Rats nieder, wobei der Kleine Rat aus den reichsten Bürgern der Stadt bestand und für wichtige Beschlüsse stets den Großen Rat konsultieren musste.[96]  Der politische Einfluss und die ökonomische Macht hingen daher mit der Zusammensetzung des Rates.

Seit Mitte des 16. Jahrhunderts war bereits ein Nachlassen des Fernhandels und ein wirtschaftlicher Wandel zugunsten einem zunehmenden Handel und Textilproduktion im unmittelbaren Züricher Umland zu beobachten.[97] Spross sittlich-moralische Zeitenklage bezüglich der Sünden des Hochmuts, der Wollust und der Völlerei, können im Hinblick auf die beschriebene ökonomischen Veränderungen in Zürich, die dementsprechend auch mit politischen Entscheidungen des Rats zusammenhängen, mit den sozialregulierenden und gesellschaftsstabilisierenden Reglementierungen bezüglich des Tragens von ungemessener Kleidung, des Kaufes von teuren ausländischen Luxusgütern sowie den ausschweifenden Feierlichkeiten verbunden werden. Um die einheimische Textilproduktion weiter zu unterstützen, den Fernhandel dagegen nicht wieder aufflammen zu lassen, könnten die Bewohner aufgrund der sittlich-moralischen Argumentation mit der kirchlichen Sündenlehre bezüglich ihres Kaufverhaltens manipuliert worden sein. In diesem Sinne ging es dem politisch aktiven Spross möglicherweise um eine wirtschaftliche Stabilisierung der Stadt Zürich und seiner Umgebung.

Weiterhin gehörten auch sittlich als unangemessen erachtete und sexuell konnotierte Aspekte zu Spross Zeitklage, woraus sich aber keine direkte Zuordnung zu sodomitischem Sexualverhalten aufzeigen lässt. Ein derartiger Bezug ließe sich allerdings über Spross Referenz auf Sodom und Gomorra sowie die Zweigeschlechtlichkeit des Kindes und der negativen Bewertung von der Vermischung der Leiber erschließen. Explizit wird auf dem Flugblatt Kuppelei und Hurerei (V. 30-31) erwähnt, wobei dies jedoch keine unter die Sodomie fallenden Handlugen sind.

Weiterhin bezieht sich Spross auch auf die Ständeordnung, wenn er beklagt, dass weder ritter, knecht oder herr (V. 38) die aktuellen Sünden der Zürcher Gemeinde bestrafen würden. Die Vergangenheit wird von ihm glorifiziert und als Maßstab für das zeitgenössische Zürich und dessen sündhafte Bevölkerung angeführt (V. 39-41). Dass er sich mit dem Thema der Abgrenzung des Adels und damit einer Trennung der Stände zum Erscheinungstag des Flugblatts bereits auseinandergesetzt hatte, beweist ebenfalls sein Bühnenstück, wo der „Gegensatz zwischen willkürlicher Adelsherrschaft und einem durch Rechtschaffenheit und Tapferkeit erworbenen Adel“[98] zur Sprache kommt. Da die Kleiderordnungen seit Ende des 15. Jahrhunderts das Bestreben hatten, die Stände mit entsprechenden Reglementierungen gegeneinander abzugrenzen, könnte dies ebenfalls eine von Spross Intentionen bei Verfassen des Flugblatts gewesen sein.

In diesem Sinne versteht sich das Flugblatt mit der Abbildung des Zürcher Hermaphroditen als eine sozialregulierende Maßnahme zur Ordnungssicherung. Eventuell diente das Flugblatt sogar einer Beförderung der politischen Karriere des ambitionierten Balthasar Spross, der sich selbst zwar nicht konkret im Text zu erkennen gibt, von etwaigen wirtschaftlichen und politischen Veränderungen im Rat Zürichs und dessen Zusammensetzung eventuell Vorteile gehabt hätte. Da bezüglich wichtiger Entscheidungen zwischen 1490 und 1588 die Einwohner Zürichs befragt und für Beschlüsse zugunsten des Rates überzeugt werden mussten, könnte das Flugblatt mit einer an die sittliche Moral appellierenden Beeinflussung der Bevölkerung einhergehen, die auch mit Kritik an der Obrigkeit verbunden gewesen sein könnte.[99]

Die reale Person – Christen ursely[100]

Über das Schicksal des Kindes ist wenig bekannt. Der Zürcher Chorherr und zweiter Archidiakon des Großmünsters Johann Jakob Wick hat zwischen 1559 bis 1588 eine Nachrichtensammlung angelegt, in der er Wunderzeichen festhielt. Wick vermied in seiner Sammlung persönliche Perspektivierungen, fertigte jedoch Abschriften und Notizen an. So auch vom Flugblatt des Zürcher Hermaphroditen.[101] Neben der Zeichnung des Kindes finden sich vermeintliche Informationen zu der realen Person. Laut Wick heißt der Hermaphrodit Christen Urselis[102], geboren im 1519 iar[103]. Weiterhin notiert er: im nachin im 44 iar vmb einer missethat willen ertrenckt.[104] In Wicks Sammlungen finden sich keine weiteren Hinweise auf die erwähnte Missetat oder eine Exekution.

Die Deutung von Geburten als Prodigien und die Verfolgung von Erwachsenen Hermaphroditen hängen wahrscheinlich nicht zusammen. Christof Rolker meint aber, es sei kein Zufall, dass Ursula Christen nur bei ihrer Geburt und bei ihrem Tod in den Quellen greifbar sei.[105] Die Neuformulierung des Sodomiedelikts um 1500 könnte aufgrund der speziellen Antikenrezeption mit negativer sexueller Konnotation der Figur des Hermaphroditen zu vermehrte Aggressionen gegen sie geführt haben.[106]

Als Menschen mit unklarem Geschlecht wurden Hermaphroditen nach ihrer Geburt meist als Frau erzogen, wobei mit ebenjener Zuordnung enorme rechtliche und gesellschaftliche Beschränkungen verbunden waren. Laut Wicks Notiz wurde dem Zürcher Zwitter mit Christen ein weiblicher Vorname gegeben, das Kind also dem weiblichen Geschlecht zugeordnet. Dies entspricht auch der Anordnung der vertikal angeordneten Geschlechtsorgane. Im 14. Jahrhundert gab es Hermaphroditen, die als Mädchen erzogen wurden, später aber vorzogen als Mann zu leben.[107] Solch ein Wechsel des Geschlechts konnte im 16. Jahrhundert mit einer Verfolgung und Verurteilung einhergehen, wie historische Fälle belegen.[108]

Mit der Zuordnung zum weiblichen Geschlecht steht auch die von Wick notierte Strafe des Ertränkens. Diese Exekutionsform wurde im Spätmittelalter vermehrt für die Hinrichtung von Frauen verwendet. Das Ertränken war eine sogenannte „Zufallsstrafe“[109], da sich reelle Überlebenschancen boten. Der Frau wurde aufgrund der vermeintlich vorhandenen Geistesschwäche nicht das volle Strafausmaß auferlegt, sondern ihr Schicksal wurde mit dem Zufall in die Hände Gottes übergeben.[110]

Der Zürcher Hermaphrodit wurde, glaubt man Wick, als Frau verurteilt und hingerichtet. „Über die Ahndung der lesbischen Liebe, der zwischen Frauen begangenen widernatürlichen Unzucht, finden sich in den Zürcher Quellen keine Anhaltspunkte, was wohl darauf zurückzuführen ist, dass diese in jener Zeit nicht strafbar war, da es sich hier nicht wie bei den beiden andern Formen der widernatürlichen Unzucht um ein Delikt gegen die Fruchtbarkeit und den menschlichen Samen handelte.“[111] So war das Ertränken auch die Todesstrafe bei Mord und Kindsmord. Auch Männer wurden in seltenen Fällen wegen Diebstahl und Betrug sowie Gotteslästerung ertränkt. In Zürich wurden im 15. und 16. Jahrhundert neunzig Personen durch Ertränken hingerichtet.[112] Es scheint naheliegend, dass der Zürcher Hermaphrodit dann entsprechend als Frau für Mord oder vielleicht sogar als Mann, im Falle eines bewussten Geschlechtswechsels im Erwachsenenalter, für Diebstahl, Betrug oder Gotteslästerung exekutiert wurde. Dass sie aufgrund Sodomie verurteilt wurde scheint unwahrscheinlich. Sodomie galt als widernatürliche und unchristliche Tat und wurde entsprechend hart mit dem Verbrennen bei lebendigem Leib bestraft.[113]

Das Flugblatt und die handschriftlichen Notizen Wicks sind die einzigen Hinweise auf das mögliche Schicksal von Ursula Christen.[114] Belege für eine Verurteilung oder Exekution bezüglich einer Missetat gibt es nicht.

Fazit

Das Flugblatt des Zürcher Hermaphroditen diente dem Verfasser Balthasar Spross zur Anklage der gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse seiner Heimatstadt Zürich.

Zunächst wurde das frühneuzeitliche Flugblatt als populäres, alle Bevölkerungsschichten durchdringendes Kommunikationsmittel vorgestellt, da dem Medium eine besondere Rolle bei der Informationsvergabe sowie der gesellschaftlichen Sozialregulierung in Städten zukam und es auch für politische Zwecke instrumentalisiert werden konnte. Die Funktion des Flugblatts wird in Verbindung mit zeitgenössischen Diskursen offenbar, zu welcher die antike Prodigiendeutung des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit zählt, wie auch die gesellschaftlichen Diskurse um Sodomie und Ketzerei sowie die zeitgenössischen Sozialregulierungsmaßnahmen in Form der Kleider-, Aufwands- und Luxusordnungen.

Schließlich wurde das Flugblatt selbst in den Fokus der Untersuchung gestellt, wobei zunächst auf den in Zürich politisch aktiven Verfasser Balthasar Spross und seine möglichen Intentionen bei Verfassen des Textes eingegangen wurde. Hier konnte herausgearbeitet werden, dass Spross möglicherweise auf das gesellschaftliche und soziale Verhalten der Bevölkerung Zürichs sowie ökonomische Faktoren einwirken wollte. Die Geburt des Hermaphroditen diente ihm im Zuge der antiken Prodigiendeutung als ein Zeichen für den Zorn Gottes über das sündhafte Verhalten der Bewohner Zürichs. Argumentiert wird mit der kirchlichen Sündenlehre, vor allem Hochmut, Wollust und Völlerei, um die Gemeinde zur Hinwendung zu moralisch-sittlichem Verhalten zu bewegen, wobei Spross allgemein bekannte biblische Geschichten nutzt, und sich auch auf Werke römischer Autoren bezieht, die im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit oft rezipiert wurden.

Adressat des Flugblatts sind alle Einwohner der Gemeinde Zürichs, wobei insbesondere die biblische Sodom-Geschichte sowie die Figur des Holofernes und auch Hannibal in allen Bevölkerungsschichten bekannt gewesen sein dürften. Je nach Bildungsstufe konnten Rezipienten in bedeutungsvollere Schichten des Inhalts eintauchen, da Spross auch Verweise auf bestimmte Werke der antiken Autoren aufführt.

Eine zugrundeliegende Intention scheint das Allgemeinwohl der Bevölkerung zu betreffen und auf eine Stabilisierung der gesellschaftlichen Ordnung abzuzielen. Wenn Spross sich über den Hochmut der Zürcher beschwert, könnte er die modischen Neuerscheinungen in Form der die Männlichkeit betonenden Kleidung, offenherziger Frauenkleider oder Schnabelschuhe in Zusammenhang mit den Sünden der Hochmut und der Wollust als die soziale Ordnung gefährdend erachtet haben. Die Sünde der Völlerei könnte in diesem Sinne auch ausschweifende Feierlichkeiten oder damit zusammenhängende Ausgaben für Luxusgüter betreffen.

Die bei Spross aufgeführte Sünde der Wollust kann neben dem Tragen von aufreizender Kleidung verbunden werden sowie auch mit als naturwidrig betrachteten gleichgeschlechtlichem Sexualhandlungen. Dies unterstützt die Illustration des Hermaphroditen sowie die im Text angesprochene negative Auslegung desselben bezüglich der widernatürlichen Zweigeschlechtlichkeit in Verbindung mit der Sünde der Hochmut.

In dieser Arbeit wird jedoch aufgrund der von Spross verwendeten Referenzen davon ausgegangen, dass es ihm weniger um das als verabscheuungswürdige geltende gleichgeschlechtliche Sexualverhalten der Züricher Bevölkerung ging, als vielmehr um die bereits benannte Aufrechterhaltung der Ordnung für das Gemeinwohl der Gemeinde, welche die gesellschaftlichen und sozialen Aspekte sowie ökonomischen Faktoren betrafen. Allerdings dürfen als naturwidrig betrachtete Sexualhandlungen aufgrund des zeitgenössischen Diskurses um die Sodomie nicht völlig von der Interpretation des Flugblatts ausgeschlossen werden.

Da Spross national eingestellt und politisch im Zürcher Rat aktiv war, wird weiterhin angenommen, dass seine dem Flugblatt zugrundeliegende Intention unter anderem in der Stabilisierung von Zürichs Handel bestand, der sich im 16. Jahrhundert von ausländischen Handelsbeziehungen vermehrt in das Umland der Stadt verlagerte, wovon auch die Textilproduktion betroffen war.

Das Flugblatt des Zürcher Hermaphroditen ist somit ein Musterbeispiel für die Instrumentalisierung der spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Prodigiendeutung unter Einbezug weiterer zeitgenössischer Diskurse zur Anprangerung von bestimmten Handlungen der Bevölkerung sowie einer Beeinflussung derselben mit gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Zielsetzung.

Literaturverzeichnis

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Abbildungen

Abbildung Flugblatt

Harms, Wolfgang; Schilling, Michael (Hg.): Die Sammlung der Zentralbibliothek Zürich. Kommentierte Ausgabe Teil 1: Die Wickiana (1500-1569), Tübingen 2006, S. 13. Download

Abbildung Abschrift

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[1] Die Bibel, nach der Übersetzung Martin Luthers, Stuttgart 1985, 1. Mose 19,24-25. [2] Ruppert, Lothar: s. v. Sodom und Gomorra, in: LThK 9 (2002), Sp. 685. [3] Heesen, Kerstin te: Das illustrierte Flugblatt als Wissensmedium der Frühen Neuzeit, Opladen [u. a.] 2011, S. 18, 145-146. [4] Harms, Wolfgang; Schilling, Michael (Hg.): Die Sammlung der Zentralbibliothek Zürich. Kommentierte Ausgabe Teil 1: Die Wickiana (1500-1569), Tübingen 2005, S. 12. [5] Schilling, Michael: Bildpublizistik der frühen Neuzeit. Aufgaben und Leistungen des illustrierten Flugblatts in Deutschland bis um 1700 (Studien und Texte der Sozialgeschichte der Literatur 29), Tübingen 1990, S. 214-215. [6] Daston, Lorraine; Park, Katharine: Wunder und die Ordnung der Natur 1150-1750, Eichborn [u. a.] 1998, S. 61. [7] Limbeck, Sven: »Ein seltzam wunder vnd monstrum, welches beide mannlichen vnd weiblichen geschlecht an sich hett«. 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[21] Simek, Rudolf: Monster im Mittelalter. Die phantastische Welt der Wundervölker und Fabelwesen, Köln [u. a.] 2015, S. 20. [22] Ewinkel, Irene: De monstris. Deutung und Funktion von Wundergeburten auf Flugblättern im Deutschland des 16. Jahrhunderts (Frühe Neuzeit 23), Tübingen 1995, S. 16. [23] Limbeck: »Ein seltzam wunder vnd monstrum, welches beide mannlichen vnd weiblichen geschlecht an sich hett«, S. 203. [24] Simek: Monster im Mittelalter, S. 21. [25] Daston; Park: Wunder und die Ordnung der Natur, S. 60. [26] Ewinkel: De monstris, S. 68. [27] Daston; Park: Wunder und die Ordnung der Natur, S. 215. [28] Hergemüller, Bernd-Ulrich: s. v. Homosexualität. Westlicher Bereich, in: LMA 5 (1991), Sp, 113. [29] Reinle, Christine: Das mittelalterliche Sodomiedelikt im Spannungsfeld von rechtlicher Norm, theologischer Deutung und gesellschaftlicher Praxis, in: Limbeck, Sven; Thoma, Lex Mordechai (Hg.): »Die sünde, der sich der tiuvel schamet in der helle«. Homosexualität in der Kultur des Mittelalters und der frühen Neuzeit, Ostfildern 2009, S. 14. [30] Ebd. [31] Spreitzer, Brigitte: Die stumme Sünde. Homosexualität im Mittelalter (GAG 498), Göppingen 1988, S. 9. [32] Ebd. [33] Spreitzer: Die stumme Sünde, S. 10. Erst 1955 wurde diese Deutung angezweifelt, und die Sodom-Mythe als Hinweis auf fehlende Gastfreundschaft gedeutet. [34] Reinle: Das mittelalterliche Sodomiedelikt, S. 32. [35] Spreitzer: Die stumme Sünde, S. 46-47. [36] Ebd., S. 57. [37] Bulst, Neithart: Zum Problem städtischer und territorialer Kleider-, Aufwands- und Luxusgesetzgebung in Deutschland (13. – Mitte 16. Jahrhundert), in: Gouron, A; A Rigaudiére (Hg.): Renaissance du pouvoir législatif et genése de l’état. Montpellier 1988, S. 20. [38] Eisenbart, Liselotte Constanze: Kleiderordnungen der deutschen Städte zwischen 1350 und 1700. Ein Beitrag zur Kulturgeschichte des deutschen Bürgertums, Göttingen [u. a.] 1962, S. 103. [39] Ebd., S. 38. [40] Ebd., S. 41-42. [41] Eisenbart: Kleiderordnungen der deutschen Städte zwischen 1350 und 1700, S. 103. [42] Mentges, Gabriele: s. v. Kleidung, in: Enzyklopädie der Neuzeit 6 (2007), Sp. 752. [43] Eisenbart: Kleiderordnungen der deutschen Städte zwischen 1350 und 1700, S. 103. [44] Schilling: Bildpublizistik der frühen Neuzeit, S. 221. [45] Eisenbart: Kleiderordnungen der deutschen Städte zwischen 1350 und 1700, S. 66. [46] Ebd., S. 55. [47] Eisenbart: Kleiderordnungen der deutschen Städte zwischen 1350 und 1700, S. 84. [48] Harms; Schilling: Die Sammlung der Zentralbibliothek Zürich, S. 12. [49] Brett-Evans, David: Von Hrotsvit bis Folz und Gengenbach. Eine Geschichte des mittelalterlichen deutschen Dramas, Zweiter Teil: Religiöse und weltliche Spiele des Spätmittelalters (Grundlage der Germanistik 18), Berlin 1975, S. 174. [50] Ebd. [51] Harms; Schilling: Die Sammlung der Zentralbibliothek Zürich, S. 12. [52] Lau, Thomas: Kleine Geschichte Zürichs, Regensburg 2012, S. 48. [53] Harms; Schilling: Die Sammlung der Zentralbibliothek Zürich, S. 12. [54] Leemann-van Elck, Paul: s. v. Froschauer, Christoph d. Ä., in: Neue Deutsche Bibliographie 5 (1961), S. 665; s. a. Lau: Kleine Geschichte Zürichs, S. 52-54. [55] Harms; Schilling: Die Sammlung der Zentralbibliothek Zürich, S. 12. [56] Ebd. [57] Harms; Schilling: Die Sammlung der Zentralbibliothek Zürich, S. 12. [58] Rolker: Der Hermaphrodit und seine Frau, S. 600. [59] Aurnhammer, Achim: Die eins waren, eins sind oder eins sein möchten, in: Alfermann, Dorothee; Meesmann, Hartmut: Androgyn: „Jeder Mensch in sich ein Paar!?“ Androgynie als Ideal, Weinheim 1994, S. 174. [60] Ebd., S. 173. [61] Rolker, Christof: The Two Laws and The Three Sexes: Ambiguous Bodies in Canon Law and Roman Law (12th to 16th centuries, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Kanonistische Abteilung 100, 131 (2014), S. 183-184. [62] Rolker: Der Hermaphrodit und seine Frau, S. 600. [63] Plinius Secundus d. Ä.: Naturkunde Buch VII. Anthropologie, herausgegeben und übersetzt von Roderich König in Zusammenarbeit mit Gerhard Winkler, Zürich [u. a.] 1996, S. 25, II,15. [64]Aurelius Augustinus: Des Heiligen Kirchenvaters Aurelius Augustinus ausgewählte Schriften, in: Des Heiligen Kirchenvaters Aurelius Augustinus ausgewählte praktische Schriften homiletischen und katechetischen Inhalts Band 8, aus dem Lateinischen übers. und mit Einl. versehen von Sigisbert Mitterer (Bibliothek der Kirchenväter 49), Kempten [u. a.] 1952, Buch 3, Kapitel 36,54. [65] Limbeck: »Ein seltzam wunder vnd monstrum, welches beide mannlichen vnd weiblichen geschlecht an sich hett«, S. 203. [66] Pollmann, Karla: s. v. Augustinus, Aurelius, in: Der Neue Pauly 2 (1997), Sp. 298. [67] Limbeck: »Ein seltzam wunder vnd monstrum, welches beide mannlichen vnd weiblichen geschlecht an sich hett«, S. 213. [68] Ebd. [69] Mischer, Carolin: Von den Hauptlastern zu Todsünden – Vermittlung und Verweltlichung des Lasterkanons, in: Die 7 Todsünden. 1700 Jahre Kulturgeschichte zwischen Laster und Tugend, Münster 2015, S. 38. [70] Ebd. [71] Ebd., S. 38-40. [72] Ebd., S. 45. [73] Ebd., S. 47. [74] Ewinkel: De Monstris, S. 84. [75] Ebd. [76] Brett-Evans: Von Hrotsvit bis Folz und Gengenbach, S. 176. [77] Rolker: Der Hermaphrodit und seine Frau, S. 604. [78] Flamant, Jacques Venelles: s. v. Macrobius, M. Theodosius, in: Der Neue Pauly 7 (1999), Sp. 630. [79] Ambrosius Theodosius Macrobius: Tischgespräche am Saturnalienfest, Einleitung, Übersetzung und Anmerkung von Otto und Eva Schönberger, Würzburg 2008, S. 144-146, 3,13 ‹Luxus-Auswüsche›, 3,17 ‹Römische Luxusgesetze›. [80] Ebd., S. 144-146, 3,13, 6. [81] Günther, Linda-Marie: s. v. Hannibal, in Der Neue Pauly 5 (1998), Sp. 152. [82] Rüpke, Jörp: s. v. Maximus, in: Der Neue Pauly 12/1 (2002), Sp. 1116. [83] Valerius Maximus: Sammlung merkwürdiger Reden und Thaten Band 5, übersetzt von D. Friedrich Hoffmann, Stuttgart 1829, S. 555-555, 9.I, Auswärtige, 1. [84] Maximus: Sammlung merkwürdiger Reden und Thaten Band 5, S. 555-557, 9.I Auswärtige, 1-7. [85] Ebd., S. 561, 9.I, Auswärtige, 2. [86] Ebd., S. 577, 9.I, Auswärtige 3. [87] Domhardt, Yvonne: s. v. Holofernes, in: Der Neue Pauly 5 (1998), Sp. 675. [88] Ego, Beate: s. v. Judith, in: Der Neue Pauly 5 (1998), Sp 1205. [89] Macrobius: Tischgespräche am Saturnalienfest, S. 144-146, 3,13, 6. [90] Ebd. [91] Limbeck: »Ein seltzam wunder vnd monstrum, welches beide mannlichen vnd weiblichen geschlecht an sich hett«, S. 213. [92] Titus Livius: Römische Geschichte. Vollständig in acht Bänden mit neun Stahlstichen, Dritter Band, übersetzt von Dr. Oertel, Stuttgart 1840, S. 390, Buch 21,62. „Ein halbjähriges Kind freier Eltern habe auf dem Kohlmarkte Triumph! gerufen“. Von einer Zerstörung Roms ist hier nicht die Rede. [93] Valerius Maximus: Sammlung merkwürdiger Reden und Thaten Band 1, übersetzt von D. Friedrich Hoffmann, Stuttgart 1828, S. 32, IV,3. Hier missachtet Lucius Junius die Zeichen und verliert eine Flotte in einem Sturm. Aufgrund seiner Missachtung der Vorzeichen wird er verurteilt, richtet sich aber vorher selbst. [94] Limbeck: »Ein seltzam wunder vnd monstrum, welches beide mannlichen vnd weiblichen geschlecht an sich hett«, S. 213. [95] Brett-Evans: Von Hrotsvit bis Folz und Gengenbach, S. 177. [96] Lau, Thomas: Kleine Geschichte Zürichs, Regensburg 2012, S. 48. [97] Ebd. [98] Brett-Evans: Von Hrotsvit bis Folz und Gengenbach, S. 175. [99] Macrobius: Tischgespräche am Saturnalienfest, S. 144-146, 3,13, 6. Eine mögliche Kritik an dem ausschweifenden Verhalten der Zürcher Obrigkeit ginge eventuell aus dem Zitat hervor, bei dem Männer erwähnt werden, „die zwar Nationen besiegten, der Prunksucht jedoch unterlagen.“ Spross hätte seine Kritik an der Obrigkeit auf diese Weise getarnt, wohingegen die Referenz aufgrund des individuellen Bildungsstandes nicht von jedem verstanden werden konnte. [100] Wick, Johann Jakob: Sammlung von Nachrichten zur Zeitgeschichte aus den Jahren 1560-87 mit älteren Stücken. Band 2: Meist vor 1560, Zentralbibliothek Zürich, Ms F 13, 18a. [101] Harms; Schilling: Die Sammlung der Zentralbibliothek Zürich, S, VII. [102] Ebd., S. 12; Christen ursely sowie Ursula Christen; Rolker: Der Hermaphrodit und seine Frau, S. 617: Ursula Christen; Rolker: The Two Laws and The Three Sexes, S. 213: Christa Ursel;  Die Taufbücher des Zürcher Staatsarchivs sind noch nicht digitalisiert, so dass eine Online-Suche im Archiv erfolglos blieb. [103] Wick: Sammlung von Nachrichten zur Zeitgeschichte, S. 18a. [104] Wick: Sammlung von Nachrichten zur Zeitgeschichte, S. 18a-20a. [105] Rolker: Der Hermaphrodit und seine Frau, S. 617. [106] Ebd. [107] Rolker: The Two Laws and The Three Sexes, S. 217. [108] Ebd. [109] Schuster, Peter: Verbrecher, Opfer, Heilige. Eine Geschichte des Tötens 1200-1700, Stuttgart 2015, S. 176. [110] Ebd., S. 174. [111] Wettstein, Erich: Die Geschichte der Todesstrafe im Kanton Zürich (Diss.), Wintherthur 1958, S. 81. [112] Wettstein, Erich: Die Geschichte der Todesstrafe im Kanton Zürich (Diss.), Wintherthur 1958, S. 81. [113] Ebd., S. 82. [114] Die Ehedaten der Zürcher Gemeinde sind digitalisiert und können online im Staatsarchiv Zürich aufgerufen werden. Der Name des Kindes, wie er von Wick aufgezeichnet wurde sowie die unterschiedlichen Variationen in den Forschungsarbeiten, ergeben keine Treffer. Es ist natürlich möglich, dass es keine Heirat gab, oder aber entsprechende Quellen verschollen sind.

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